931/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.10.2020
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Entschliessungsantrag

 

der Abgeordneten Heinisch-Hosek,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend diskriminierungsfreie Blutspende jetzt verankern!

 

 

Unzählige Menschen leisten in Österreich mit ihrer Blutspende Jahr für Jahr einen Beitrag zum Gesundheitssystem und helfen mit, Leben zu retten! Rund eine halbe Million Blutspenden müssen laut Angaben des Roten Kreuzes jährlich aufgebracht werden. Immer wieder suchen Blutspendeorganisationen daher dringend nach Freiwilligen und gerade in Zeiten von COVID-19 ist der Beitrag von Spender_innen für unser Gesundheitssystem wichtiger denn je. Trotzdem werden homo- und bisexuelle Männer noch immer bewusst von der Möglichkeit zu spenden ausgeschlossen – denn für Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), gilt ein 12-monatiger Ausschluss von der Blutspende.

 

Nach langer medialer Diskussion forderte der Nationalrat in einer Entschließung vom 28. April 2020 den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf, einen Arbeitskreis zur Prüfung einer diskriminierungsfreien Blutspende einzurichten. Am 6. Oktober 2020 kündigte der Minister schließlich per Aussendung an, dass „diskriminierungsfreie Blutspende (…) möglich sein“ soll.

 

Dieser Kurswechsel der Regierung ist ein wichtiger Schritt und ein großer Erfolg der Zivilgesellschaft, die sich seit langem für einen diskriminierungsfreien Zugang zur Blutspende eingesetzt hat. Sollte diese Entscheidung tatsächlich umgesetzt werden, dann ist es entscheidend, den Grundsatz der Antidiskriminierung auch rechtlich – nämlich in der Verordnung betreffend den Gesundheitsschutz von Spendern und die Qualitätssicherung von Blut und Blutbestandteilen (Blutspenderverordnung – BSV) – zu verankern. Schon vor 10 Jahren hat der damalige Gesundheitsminister in einer Anfragebeantwortung vorgeschlagen, diese Verordnung um folgenden Punkt zu ergänzen:

 

„3. (1) a. Bei der Befragung des Spenders zu seinem Gesundheitszustand und dessen Dokumentation sowie der diesbezüglichen Aufklärung und Information dürfen keine diskriminierenden Formulierungen verwendet werden.“

 

Wenn die Bundesregierung das Ziel, die Diskriminierung schwuler und bisexueller Männer beim Zugang zur Blutspende endlich zu beenden, tatsächlich verfolgt, dann ist es notwendig, diesen Grundsatz auch in der Blutspendeverordnung zu verankern und damit mögliche künftige Diskriminierungen zu unterbinden. Denn zählen muss das individuelle Risikoverhalten, nicht die sexuelle Orientierung von Blutspender_innen!

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die Blutspendeverordnung umgehend zu ergänzen, sodass bei der Befragung des Spenders zu seinem Gesundheitszustand keine diskriminierenden Formulierungen verwendet werden dürfen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss