935/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.10.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Priorität beim Mannschutz

 

Die Parlamentarische Bundesheerkommission für Beschwerdewesen weist sowohl in ihrem Report von 2018 wie auch von 2019 auf Beschwerden von Seiten der Soldat_innen über unzureichende Verfügbarkeit von persönlicher Schutzausrüstung hin. Im 2018-Bericht beschweren sich Soldat_innen des österreichischen Kontingents im Kosovo (KFOR) über mangelnde Verfügbarkeit von Kugelschutzwesten, und darüber, dass die Westen zu groß dimensioniert seien und daher das Ziehen der Pistole erschwerten. 

Im 2020-Bericht beschweren sich Soldat_innen in Mali über mangelnde Schutzstiefel für Märsche in unwegsamen Gelände. Beim Besuch des Jägerbattaillons 23 wurde bemängelt, dass die Einsatzplatten für Stichschutzwesten unzureichend seien und Soldat_innen diese für bis zu 1000 Euro selbst besorgen mussten. In seiner Beantwortung stimmt das BMLV den Beschwerden nicht in allen Belangen zu. Sicherheitsbefinden ist subjektiv, aber von niemandem besser einzuschätzen, als von denjenigen, die Im Feld mit den Gefahren leben. Die Sicherheit der Männer und Frauen im Dienst muss höchste Priorität des Ministeriums sein, wenn es sie in den Einsatz schickt. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landesverteidigung, wird angewiesen, bei allen Einsätzen von Einheiten des Bundesheeres, die Priorität auf die Sicherheit der Truppen im Einsatz zu legen und Mannschutz zu priorisieren, und sich bei der Truppe davon zu überzeugen, dass Mannschutz ausreichend in Menge und Qualität vorhanden ist. Das Ministerium wird angewiesen, Mannschutz im Budgetprozess zur Priorität zu erheben."  

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss vorgeschlagen.