938/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.10.2020
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Eingliederung der Insassen von Justizanstalten in das System der staatlichen Krankenversicherung

 

Im Bereich der Kosten der medizinischen Versorgung ist in den vergangenen Jahren eine stetige Steigerung zu beobachten. Wurden im Jahr 2008 noch Gesamtkosten iHV 62 Mio. € verzeichnet, waren es 2019 schon fast 95 Mio. €, was einer Steigerung von etwa 52% entspricht und die historische Inflation (12,16 %) bei weitem übertrifft.

Der Mammutanteil der Kosten entfällt auf externe medizinische Dienstleistung, die von der Justiz "zugekauft" werden muss.

 

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(Quelle: 2615/AB XXVI. GP - Anfragebeantwortung - Beilage 1)

BM aD Dr. Clemens Jabloner hielt in seinem Wahrnehmungsbericht fest:

"Die medizinische Versorgung stellt neben den Personalkosten und Sonderbudgets (z.B. zur Realisierung von Bauvorhaben) den finanziell größten Ausgabenposten im Straf- und Maßnahmenvollzug dar und erfolgt innerhalb (Krankenabteilungen, Ordinationen, zwei Sonderkrankenanstalten) und außerhalb der Justizanstalten. Ärztliches und Krankenpflegepersonal wird überwiegend über die Justizbetreuungsagentur (JBA) beschäftigt. Jährlich durchlaufen in etwa 15.000 Personen bundesweit die Strafvollzugseinrichtungen. In einzelnen fachlichen und regionalen Bereichen ist die Versorgung nur schwer bzw. nicht mehr im notwendigen Umfang zu gewährleisten. Alarmierend ist die Tendenz, dass – auch aufgrund der Lohnschere – kaum noch ärztliches bzw. medizinisches Personal für den Strafvollzug zu finden ist. Die Justiz ist verpflichtet, die Insassinnen und Insassen medizinisch entsprechend der in Freiheit allgemein üblichen Versorgung zu behandeln (Äquivalenzprinzip).

Der Gesundheitszustand von Insassinnen und Insassen ist im Durchschnitt schlechter als jener der übrigen Bevölkerung. In Verbindung mit der Versorgung unter Haftbedingungen ergibt dies hohe Kosten für Medikamente und die medizinische Behandlung."

Derzeit fallen exorbitante Behandlungskosten für Häftlinge an, da diese mangels Krankenversicherung von den Krankenanstalten und Ärzt_innen nach Privattarifen verrechnet werden. Die Eingliederung der Insassen von Justizanstalten in das System der staatlichen Krankenversicherung würde zu einer signifikanten und nachhaltigen Entlastung des Justizbudgets führen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, unter Sicherstellung einer adäquaten medizinischen Versorgung der Insassinnen und Insassen eine Eingliederung der Insassen in das System der staatlichen Krankenversicherung umfassend zu prüfen und dem Nationalrat ehebaldig einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zuzuleiten."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.