950/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.10.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Vermittlung von Arbeitnehmer_innen in Kurzarbeit durch das AMS

 

Am Beginn der Coronakrise war die Kurzarbeit sicherlich eine wesentliche Maßnahme zur Abschwächung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Restriktionsmaßnahmen. Aber sie ist eben nur eine Überbrückungshilfe und sie macht nur als Brücke von einem Ufer zum anderen Sinn, nicht aber als Steg hinaus in den Ozean. Daher müssen für diese Maßnahme Alternativen entwickelt werden, die auch langfristig sinnvoll sind. Je länger die Kurzarbeit dauert, umso größer ist der Anteil der gestützten Jobs, die strukturell auch ohne Coronakrise schon problematisch und gefährdet waren. Ebenso steigt im Zeitverlauf der Anteil an Betrieben, die aufgrund öffentlicher Transfergelder überleben und damit ökonomisch gesunden Mitbewerbern Konkurrenz machen und deren Marktposition schädigen. Daher ist die Kurzarbeit auf das ökonomisch sinnvolle und notwendige Maß einzuschränken.

Führende europäische Wirtschaftsforscher, wie Gabriel Felbermayr, sehen in der Verlängerung der Kurzarbeit zunehmend ein Problem. Steuergeld darf nicht nur für die Konservierung kriselnder Sektoren der Wirtschaft eingesetzt werden, sondern es muss auch Platz für Neues geschaffen werden. Arbeitskräfte, die aufgrund der Corona-Krise ihren Job verloren haben oder sich in Kurzarbeit befinden, bringen oft Kompetenzen mit, die auch in anderen Bereichen oder Branchen gebraucht werden. Einen ähnlichen Standpunkt vertritt auch der Vorstand des AMS, Johannes Kopf. Er betont, dass Kurzarbeit den Nachteil hat, dass sie Arbeitnehmer_innen in schwächelnden Unternehmen mit 20 oder 30 Prozent Arbeitszeit hält, aber diese Arbeitnehmer_innen in anderen Unternehmen gebraucht werden. Eine Vermittlung von Arbeitskräften in Kurzarbeit hätte den Vorteil, den Fachkräftemangel in gewissen Branchen abzufedern, würde aber auch einen Anreiz für Unternehmen setzen, ihre Mitarbeiter_innen nicht unnötig lange in Kurzarbeit zu halten. 

Eine solche Vorgangsweise würde auch im Interesse des Arbeitsmarktservice (AMS) liegen, da ein wesentlicher Teil des Arbeitsmarktservice in der Arbeitsvermittlung liegt. So definiert das Arbeitsmarktservicegesetz – AMSG: § 29. (1) Ziel des Arbeitsmarktservice ist, im Rahmen der Vollbeschäftigungspolitik der Bundesregierung zur Verhütung und Beseitigung von Arbeitslosigkeit unter Wahrung sozialer und ökonomischer Grundsätze im Sinne einer aktiven Arbeitsmarktpolitik auf ein möglichst vollständiges, wirtschaftlich sinnvolles und nachhaltiges Zusammenführen von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage hinzuwirken, und dadurch die Versorgung der Wirtschaft mit Arbeitskräften und die Beschäftigung aller Personen, die dem österreichischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, bestmöglich zu sichern.

Um die Beschäftigung aller Personen, die dem österreichischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, bestmöglich zu sichern, wäre es sinnvoll, wenn Personen in Kurzarbeit auf offene (Vollzeit-)Stellen in andere Unternehmen wechseln könnten. Bereits jetzt bietet das AMS arbeitsuchenden Personen einerseits und Unternehmen andererseits in ihrem eJob-Room ebendiese Möglichkeit. Das AMS bewirbt seine Plattform mit dem Titel: Der AMS eJob-Room verbindet alle – treffsicher, kostenlos, interaktiv. Eine Erweiterung des bestehenden Tools, um die Vermittlung von Arbeitnehmer_innen in Kurzarbeit zu ermöglichen, wäre somit unbürokratisch und kostengünstig möglich. Neben dem Ausbau der bestehenden Plattform, soll das AMS außerdem die Möglichkeit bekommen, Personen in Kurzarbeit direkt vermitteln zu können. Daraus lassen sich folgende Vorteile ableiten:

1.    Eine bessere Chance auf einen Vollzeit-Arbeitsplatz für Arbeitnehmer_innen

2.    Eine bessere Chance auf volles Einkommen für Arbeitnehmer_innen

3.    Die AMS-Zuständigkeit beginnt schon bei Kurzarbeit und nicht erst beim Verlust des Arbeitsplatzes

4.    Eine Betreuung von Arbeitskräften schon in Kurzarbeit und nicht erst bei Arbeitslosigkeit

5.    Arbeitgeber_innen halten Arbeitnehmer_innen nicht länger in Kurzarbeit als unbedingt nötig, weil sie diese leichter verlieren können

Kurzarbeit gehört zu den teuersten Maßnahmen der Bundesregierung. Neben arbeitsmarktpolitischen Vorteilen hätte eine Vermittlung von Arbeitnehmer_innen in Kurzarbeit auch enorme Auswirkungen auf die Gemeinschaft der Arbeitslosenversicherten:

1.    Eine bessere Beitragsleistung durch mehr Beschäftigte in Vollzeitverhältnissen

2.    Einsparung von Kurzarbeitsgeldern

3.    Eine bessere und effizientere Besetzung von offenen Stellen

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, wird aufgefordert, das Arbeitsmarktservice (AMS) anzuweisen, Personen in Kurzarbeit automatisch als arbeitssuchend und vermittelbar zu definieren, um Arbeitnehmer_innen eine Vermittlung hin zu einem vollentlohnten und nachhaltigen Beschäftigungsverhältnis zu ermöglichen." 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.