Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), BGBI. Nr. 410/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 45/2020, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 8 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Über Sitzungen der Präsidialkonferenz ist eine Tonbandaufnahme und ein schriftliches Protokoll anzufertigen.“