964/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch,
Kolleginnen und Kollegen
Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 15.10.2020 |
Eingearbeiteter Antrag |
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Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), geändert wird |
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Der Nationalrat hat beschlossen: |
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Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) |
Das Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), BGBI. Nr. 410/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 45/2020, wird wie folgt geändert: |
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1. Dem § 8 wird folgender Abs. 5 angefügt: |
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„(5) Über Sitzungen der Präsidialkonferenz ist eine Tonbandaufnahme und ein schriftliches Protokoll anzufertigen.“ |
(5) Über Sitzungen der Präsidialkonferenz ist eine Tonbandaufnahme und ein schriftliches Protokoll anzufertigen. |