964/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum Initiativantrag
der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch,
Kolleginnen und Kollegen

 

 

Geltende Fassung lt. BKA/RIS
(Bundesrecht konsolidiert)
mit Stichtag 15.10.2020

 

 

Änderungen laut Antrag vom 15.10.2020

Eingearbeiteter Antrag
(konsolidierte Fassung in Form eines Textvergleichs in Farbe:
Streichungen durchgestrichen und blau sowie Einfügungen in Fett und rot)

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung

(dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden)

Das Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), BGBI. Nr. 410/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 45/2020, wird wie folgt geändert:

 

 

1. Dem § 8 wird folgender Abs. 5 angefügt:

 

 

„(5) Über Sitzungen der Präsidialkonferenz ist eine Tonbandaufnahme und ein schriftliches Protokoll anzufertigen.“

(5) Über Sitzungen der Präsidialkonferenz ist eine Tonbandaufnahme und ein schriftliches Protokoll anzufertigen.