971/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 15.10.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr.in Sonja Hammerschmid,

Genossinnen und Genossen

betreffend Veröffentlichungspflicht von Auftragsstudien

Durch die einzelnen Ministerien werden jährlich zahlreiche Studien in Auftrag gegeben, die von der öffentlichen Hand zur Gänze bezahlt werden, jedoch nicht veröffentlicht werden. So wurden in der Zeit vom Juni 2019 bis August 2020 von 206 beauftragten Studien nur 119 der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Diese Vorgangsweise widerspricht nicht nur dem Prinzip, dass Erkenntnisse, die von der öffentlichen Hand beauftragt und bezahlt wurden, auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden sollen, sondern auch dem wissenschaftlichen Ansatz, dass wissenschaftliche Arbeiten auch öffentlich diskutiert werden sollen.

Für eine grundsätzliche Veröffentlichungspflicht sprechen sich auch das Institut für Höhere Studien (IHS) sowie das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) in einem gemeinsamen Memorandum aus. Wifo-Leiter Christoph Badelt betont dazu, dass die Veröffentlichung ein konstituierendes Prinzip des wissenschaftlichen Arbeitens sei. Wifo und IHS haben in diesem Memorandum 15 Prinzipien der wissenschaftlichen Integrität für Auftragsstudien festgehalten. Neben der Veröffentlichungspflicht sind u.a. auch die Offenlegung möglicher Interessenskonflikte, die Nennung aller finanzierenden Auftragsgeber sowie die Pflicht zur Speicherung von Daten zur Nachvollziehbarkeit enthalten. Wifo und IHS wollen auch andere Institute und ForscherInnen für die Einhaltung dieser Standards gewinnen.

Generell erscheint es notwendig, dass die Veröffentlichungspflicht von Auftragsstudien sowohl in den Aufträgen selbst als auch generell geregelt wird, da Wissenschaft von der Veröffentlichung lebt und bloße Politikberatung grundsätzlich nicht über Forschungsmittel finanziert werden darf.


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf betreffend die Regelung einer grundsätzlichen Veröffentlichungspflicht von Auftragsstudien im Kompetenzbereich des Bundes vorzulegen, wobei Ausnahmeregelungen ausschließlich für den Bereich des persönlichen Datenschutzes und der nationalen Sicherheit aufzunehmen sind.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung zuzuweisen.