972/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 15.10.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Peter Wurm, Mag. Gerhard Kaniak, Dr. Dagmar Belakowitsch, Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Beendigung der Sperrstundenvorverlegung und Kompensation der Einnahmenausfälle für Gastronomie und Tourismus

 

 

 

„Für die heimische Gastronomie bedeutet die heute von der Regierung verfügte Verschärfung der Corona-Maßnahmen einen weiteren schweren Schlag. Die Branche hat heuer im Zuge der Covid-19-Epidemie bereits drastische Umsatzeinbrüche erlitten“, so der Branchensprecher der Wirtschaftskammer Österreich, Mario Pulker vor dem Hintergrund der ab Montag, 21. September 2020 seitens der Bundesregierung verordneten massiven Einschränkungen.

 

Denn seit Montag, 21. September 2020 gibt es eine Beschränkung von maximal 10 Personen pro Tisch im Innenbereich, eine Maskenpflicht für Gäste im Lokal und auch private Feiern beim Wirten, wie z.B. Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern, sind nur mehr bis 10 Personen möglich. Stornierungen und Absagen von bereits vereinbarten und organisierten Feiern und Veranstaltungen sind damit vorprogrammiert, weitere Buchungen werden aufgrund der Einschränkungen wohl ausbleiben.

Damit dürfte auch das für die Gastronomie besonders wichtige Weihnachtsgeschäft mit Weihnachtsfeiern etc. wegfallen und damit eine massive Existenzgefährdung für die betroffenen Betriebe drohen. Die Ballsaison dürfte vor dem Hintergrund dieser Einschränkungen wohl auch nicht stattfinden.

 

Der Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich Karl Heinz Kopf stellt in  einer Aussendung vom 17. September 2020 einerseits klar, dass „die Wirtschaft die neuen Schutzmaßnahmen mittrage“, bezeichnet aber andererseits die Situation für die Betriebe - im Tourismus und auch in vielen anderen Branchen - "schon jetzt als extrem herausfordernd und fügt folgendes hinzu: „Nachdem es über den Sommer einen leichten Aufwärtstrend gegeben habe, spitzt sich die Lage jetzt wieder zu. Es müssen immer die wirtschaftlichen Konsequenzen berücksichtigt und eine Kompensation für besonders betroffene Betriebe mitgedacht werden".

 

Anstatt die wirtschaftlichen Konsequenzen tatsächlich zu berücksichtigen, ging man in einigen Bundesländern sogar noch einen Schritt weiter!

Denn in drei Bundesländern, nämlich Salzburg, Tirol und Vorarlberg, wurde und wird die Gastronomie durch eine völlig undifferenzierte Vorverlegung der Sperrstunde massiv in ihrer Geschäftstätigkeit beeinträchtigt.

 

Offenbar im Sinne einer weiteren Schädigung der heimischen Gastronomie empfahl kürzlich sogar Finanzminister Gernot Blümel der Stadt Wien eine Vorverlegung der Sperrstunde wie in anderen Bundesländern.

 

Das Fass zum Überlaufen bringt aber ausgerechnet Wirtschaftsministerin Schramböck, die – anstatt sich für die Interessen der heimischen Wirtschaft einzusetzen – in einem Kurierinterview vom 5. Oktober 2020 Folgendes zum Besten gibt: „(…) Deshalb halte ich auch eine Sperrstunde um 22 Uhr in der Bundes-hauptstadt für "sinnvoll", wie es sie bereits in den westlichen Bundesländern gibt.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, vor dem Hintergrund der Verschärfungen für Gastronomie- und Tourismusbetriebe Maßnahmen zu setzen, die eine unmittelbare finanzielle Kompensation für den dadurch entstandenen Schaden sicherstellen, und sich mit Nachdruck für eine Aufhebung der derzeit in einzelnen Bundesländern bestehenden Sperrstundenvorverlegungen einzusetzen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.