976/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 15.10.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Peter Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneter
betreffend Bonus für freiwillige Strohhaltung als Tierwohlmaßnahme
Unsere Bäuerinnen und Bauern geben tagtäglich ihr Bestes, um für die Tiere ein möglichst angenehmes Leben sicherzustellen, obwohl sie selbst großem finanziellen Druck ausgesetzt sind. Um ihnen mehr Gestaltungsspielraum zu ermöglichen, sollten sie sich frei für oder gegen eine Strohhaltung ihrer Nutztiere entscheiden können.
Damit Bauern freiwillig umsteigen können, muss der finanzielle Mehraufwand einer Strohhaltung jedoch entschädigt werden. Unter dem Motto: „Mehr Geld für mehr Tierwohl – das ist es uns Wert“ – sollte ein Bonus eingeführt werden, welcher die freiwillige Strohhaltung als Tierwohlmaßnahme belohnt.
Die Strohhaltung bringt einen höheren Aufwand mit sich. Sie bedeutet höhere Kosten: Das Stroh an sich kostet bereits einiges, Strohbergung, Einstreu sowie Ausmisten und damit Mehrarbeit und Mehrkosten kommen noch dazu. Bei den aktuellen Erzeugerpreisen können sich daher viele Bauern den Umstieg nicht leisten.
Dieser freiwilliger Umstieg soll unterstützt werden. Leider sind die heimischen Konsumenten nur teilweise bereit, die Mehrkosten für die Strohhaltung zu tragen. In der aktuellen Marktsituation, wo die Erzeugerpreise in der tierischen Produktion sehr niedrig sind und teilweise sogar weiter fallen, können unsere Landwirte keine zusätzlichen Mehrkosten stemmen. Ein freiwilliger Umstieg auf Strohhaltung bei allen Nutztieren wäre aber aus Tierwohlsicht wünschenswert und soll keinen finanziellen Nachteil bedeuten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert einen Bonus zur Deckung der Kosten für freiwillige Strohhaltung von Nutztieren in der tierischen Produktion einzuführen.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen.