978/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 15.10.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Peter Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneter
betreffend nachhaltig bewirtschaftete heimische Wälder statt importiertem Billigholz
Die Versorgung der Österreicherinnen und Österreicher mit erneuerbaren Rohstoffen sowie die Bewirtschaftung und Erhaltung unserer Kulturlandschaft sind wesentliche Leistungen der heimischen Forstwirtschaft. Die wachsende Nachfrage nach regionalen, nachhaltigen und hochqualitativen Produkten diesbezüglich ist eine große Chance. Dabei sind die im internationalen Vergleich kleinstrukturierten, vielfältigen, bäuerlichen Familienbetriebe in Österreich eine tragende Säule.
Die österreichische Forstwirtschaft ist durch Borkenkäferbefall, der durch die Trockenperiode hervorgerufen wurde und durch die COVID-19-Maßnahmen der Bundesregierung jedoch wirtschaftlich hart getroffen. Der Billigholzimport aus den Nachbarländern bringt die Forstwirtschaft weiter in Bedrängnis. Es gilt das Einkommen der bäuerlichen Forstbetriebe sicherzustellen und die Wettbewerbs- und Widerstandsfähigkeit des Forstsektors, vor allem vor dem Hintergrund zunehmend volatiler Holzpreise, des Klimawandels und der gesellschaftlichen Anforderungen, zu stärken.
Sowohl nicht bewirtschaftete als auch multifunktional bewirtschaftete Forstbestände erfüllen je nach den jeweiligen standörtlichen Gegebenheiten auch wichtige ökologische Funktionen. Insbesondere haben sie eine positive Wirkung auf das Klima, den Wasserhaushalt und die Bodenfestigkeit in steilen Gebirgslagen. In Österreich ist Nachhaltigkeit für den Wald daher bereits heute gesetzlich festgeschrieben.
§ 1 Abs. 2 Z 3. des österreichischen Forstgesetzes 1975 lautet:
„Ziel dieses Bundesgesetzes ist die Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Nachhaltige Waldbewirtschaftung im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet die Pflege und Nutzung der Wälder auf eine Art und in einem Umfang, dass deren biologische Vielfalt, Produktivität, Regenerationsvermögen, Vitalität sowie Potenzial dauerhaft erhalten wird, um derzeit und in Zukunft ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Funktionen auf lokaler, nationaler und globaler Ebene, ohne andere Ökosysteme zu schädigen, zu erfüllen. Insbesondere ist bei Nutzung des Waldes unter Berücksichtigung des langfristigen forstlichen Erzeugungszeitraumes und allenfalls vorhandener Planungen vorzusorgen, dass Nutzungen entsprechend der forstlichen Zielsetzung den nachfolgenden Generationen vorbehalten bleiben.“
Innovative Forstwirtschaft von kleinstrukturierten familiären Betrieben muss vor unökologischen Billigholzimporten geschützt werden und braucht attraktive Rahmenbedingungen. So steigt die regionale Wertschöpfung und der Wirtschaftsstandort Österreich wird gestärkt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, zum Schutz der heimischen Forstwirtschaft einen sofortigen Importstopp von unökologischem Billigholz sicherzustellen."
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen.