979/A XXVII. GP

Eingebracht am 15.10.2020
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Antrag

 

der Abgeordneten Alois Stöger diplomé, Christian Hafenecker, MA, Dr. Johannes Margreiter,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Führerscheingesetz (FSG), BGBl. I Nr. 120/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 24/2020, wird wie folgt geändert:

 

1. In § 8 (2) wird nach Abs. 2 nachfolgender Absatz 2a eingefügt:

„(2a) Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung eine befristete Lenkberechtigung erhalten und zu deren Verlängerung ein ärztliches Gutachten erbringen müssen, sind hinsichtlich der zur Erlangung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Schriften und der Ausstellung des neuen Führerscheines, im Zuge dieser Verlängerung, von Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben befreit. Für die Ausstellung des Führerscheines ist kein Kostenersatz zu leisten.“

 

Begründung

Der vorliegende Gesetzesantrag folgt den Anregungen des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung, die im Bericht über die Tätigkeit im Jahr 2019 (III-171 d.B.), zur Erreichung der in Art. 7 B-VG sowie § 1 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes normierten Ziele, empfohlen wurden.

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Verkehrsausschuss zuzuweisen.