980/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 15.10.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Antrag auf Einheitswertfortschreibung für Kleinstwaldbesitzer

 

 

Der Klimawandel mit seinen Folgen macht auch vor dem Wald nicht halt. Windwürfe, Schneebrüche und großflächige Borkenkäferschäden sind häufig die Folge. Sind die Schäden größer, kann sich unter Umständen der forstliche Einheitswert verringern. Dies betrifft aber nur Personen mit mehr als 10 ha Waldbesitz. Unter dieser Kennzahl ist der forstliche Einheitswert pauschal und ändert sich damit nicht.

 

Der forstliche Ertragswert ist ausgehend vom Hektarsatz eines nicht aussetzenden Betriebes mit regelmäßigen Altersklassen (Normalwaldbetrieb) und günstigen forstwirtschaftlichen Bewirtschaftungsbedingungen abzuleiten. Dabei handelt es sich nicht um einen fiktiven Betrieb. Vielmehr sind nur theoretisch Merkmale, wie z. B. regelmäßige Baumartenverteilung und regelmäßige Altersklassenverteilung, angegeben.

 

Kleinstwälder unter 10 ha werden nach einem einfachen Bewertungsschema bewertet. Hier gibt es für jeden politischen Bezirk grundsätzlich nur einen Hektarsatz. Ausgenommen davon sind Schutzwälder, Auwälder und Christbaumkulturen, die österreichweit einheitliche Hektarsätze aufweisen.

 

Insbesondere durch Schadereignisse und den Borkenkäfer kommt es aber es auch bei Kleinstwaldbesitzern zu massiven Schäden in Waldungen. Während Waldbesitzer über 10 ha beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Wertfortschreibung stellen können, wodurch der Wald neu bewertet wird, haben Kleinstwaldbesitzer diese Möglichkeit nicht. Auch wenn der Wald gänzlich zerstört wird, haben sie keine Möglichkeit auf Neubewertung.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, durch welche für Kleinstwaldbesitzer die Möglichkeit eingeführt wird bei Schadereignissen einen Antrag auf Reduktion des Einheitswertes, analog zur Regelung für Kleinwaldbesitzer, zu stellen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen.