991/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 05.11.2020
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Entschliessungsantrag

§ 55 GOG-NR

 

 

der Abgeordneten Dr. Bösch, MMag. DDr. Fuchs, MMMag. Dr. Kassegger, Ing. Mag. Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Stopp den Liegenschaftsverkäufen bzw. Übertragungen an die BIG

 

Der Verkauf von militärischen Liegenschaften sowie die Übertragung von militärischen Liegenschaften auf die Bundesimmobilienagentur (BIG) ist sehr kurzsichtig, nicht zu Ende gedacht und abzulehnen, da das Bundesheer keinen Mehrwert vom Verkauf hat und dafür Liegenschaften verliert, die es nie wiederbekommen kann.

 

Die Schließungen von Kasernen sind betriebswirtschaftlich und militärisch nicht sinnvoll. Zum einen sind die laufenden Kosten gering, zum anderen fehlen die notwendigen Kapazitäten zur Ausbildung, Übung und Unterbringung. Warum werden überhaupt Flächen, die für Unterbringung, Garagierung, Lager, Ausbildung, Übung und im Falle der Aufbietung der Miliz notwendig sind, aufgegeben? Die Argumente der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sind in diesem Zusammenhang wohl enden wollend, wenn es um die Sicherheit Österreichs geht, in diesem Fall, wenn die verfassungsrechtlich verankerte militärische Landesverteidigung betroffen ist. Auf Grund der Neutralität ist Österreich verpflichtet alles zu tun, um das eigene Land, die Heimat, zu verteidigen. Dafür bedarf es der militärischen Landesverteidigung durch das Bundesheer, welches als Einsatzheer zu führen und nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten ist, sowie der allgemeinen Wehrpflicht.

 

Im Hinblick auf den Investitionsrückstau im Bereich der Liegenschaften, Unterkünfte und Kaserneninfrastruktur neben der militärischen Ausrüstung, des Geräts und des Fuhrparks braucht unser Bundesheer für die uneingeschränkte Einsatzfähigkeit einen erheblichen finanziellen Schub. Viele dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen stehen an, sind eigentlich überfällig. Ein Verkauf von militärischen Liegenschaften hat schon in der Vergangenheit dem Bundesheer nicht einmal einen vernünftigen „Einmaleffekt“, dafür den Verlust von notwendigen Ausbildungs- und Unterkunftsmöglichkeiten in den Bundesländern gebracht, der nie wieder gut zu machen ist. Dasselbe gilt für die Übertragung der Liegenschaften an die BIG.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Landesverteidigung wird aufgefordert, sofort alle geplanten Schließungen von Kasernenstandorten, Liegenschaftsverkäufe und Übertragungen von militärischen Liegenschaften an die Bundesimmobilienagentur zu stoppen und von weiteren diesbezüglichen Planung Abstand zu nehmen.

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss ersucht.