1019/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.11.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda,

Genossinnen und Genossen

betreffend Widmung der gesamten Einnahmen aus der Digitalsteuer für die Medienförderung

 

Im September 2019 wurde die Digitalsteuer beschlossen. 15 Millionen der Einnahmen aus dieser sollten in die Förderung des digitalen Transformations­prozesses österreichischer Medien gehen. Leider liegen dafür bis heute keine gesetzlichen Grundlagen vor.

 

Laut Informationen des Medienbeauftragten der Bundesregierung, Gerald Fleischmann, sollte diese Digitalförderung eigentlich bereits im Beschlussmodus sein. In einem Bericht des Standards kündigte er an, dass diese bis August 2020 zur Prüfung an die EU-Kommission gehen und um den Jahreswechsel ausgeschüttet werden sollte. Laut dem Medienbeauftragten wäre die Förderung für Printmedien und Rundfunkunternehmen vorgesehen für Projekte, „die sie weiter in die digitale Medienwelt bringen“. Dabei wurden folgende Bereiche genannt: Barrierefreiheit; Jugend, etwa Jugendschutz und Medienkompetenz; IT-Sicherheit; Inhalte, etwa Podcastprojekte oder Bewegtbildformate, ob nun News oder Unterhaltung; Ausbildung von Journalistinnen und Journalisten und anderen MedienmitarbeiterInnen, Rechercheprojekte; Infrastruktur, da soll es etwa um Redaktionssysteme oder andere redaktionelle Tools gehen. (Standard 2. Juli 2020) Bei den Medientagen ging Fleischmann davon aus, dass bereits heuer aus der Digitalsteuer statt der geplanten 20 Mio. € eher 30 Mio. € eingenommen werden. Etwa 18, 19 Mio. Euro davon sollen den österreichischen Medien zur Verfügung gestellt werden. Und abermals verwies er darauf, dass die Ausgestaltung mit grünen Koalitionspartner noch in Gang sei. (APA0510, 2020-09-24)

 

Im BVA 2021 sind nun Einnahmen in der Höhe von 45 Mio. € aus der Digitalsteuer vorgesehen. Es sind daher ausreichend Mittel für eine Digitalförderung vorhanden. Daher gilt es, diese rasch Realität werden zu lassen und die Mittel dafür aufzustocken. Darüber hinaus braucht es eine zeitgemäße Ausgestaltung der Digitalförderung, da diese bisher nur für Printmedien und Rundfunkunternehmen angedacht ist. Dabei müssen jedenfalls auch bestehenden Online-Medien berücksichtigt werden. Diese haben eine Vorreiterrolle übernommen und aus eigener Initiative den digitalen Raum erobert. Das darf jetzt nicht bestraft werden, indem die Digitalförderung lediglich für Printmedien und Rundfunkunternehmen vorgesehen wird. Es braucht auch eine starke digitale Entwicklungsförderung mit Fokus auf Open Source Standards. Österreich soll europaweit Vorreiter in der Online-Medienwelt werden, daher wollen wir Investitionen in die digitale Zukunft. Im Zusammenspiel mit dem ORF- Player, für den es auch endlich geeignete rechtliche Rahmenbedingungen braucht, besteht hier eine Chance, die wahrgenommen werden muss. Besonderes Augenmerk soll auf die Förderung des Qualitätsjournalismus und der nichtkommerziellen Medien gelegt werden.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundeskanzler wird aufgefordert, rasch eine Vorlage zur digitalen Medienförderung vorzulegen und die gesamten Einnahmen aus der Digitalsteuer – derzeit prognostiziert mit 45 Mio. € für 2021 – für diesen wichtigen digitalen Transformationsprozess zu verwenden. Besonderes Augenmerk soll dabei auch auf der Förderung von Online- und nichtkommerzieller Medien und der Förderung des Qualitätsjournalismus liegen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss