1023/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 18.11.2020
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Markus Vogl,
Genossinnen und Genossen
betreffend Sonderzeichen in SMS als Kostenfalle der Mobilfunkbetreiber
Beim
Verschicken von SMS, also „Short Message Service“ muss man sich kurzhalten.
Pro SMS stehen nur 160 Zeichen zur Verfügung. Dabei zählen nicht nur Buchstaben
und Zahlen, sondern auch Leer- und Satzzeichen. Sonderzeichen (wie z.B. Emojis,
€-Zeichen oder ein Buchstabe mit Akzent) können die üblichen
Länge von 160 Zeichen auf 70 Zeichen vermindern. Beim Überschreiten
der Zeichenanzahl fängt automatisch eine neue SMS an. Das Handy sendet den
Text zwar als zusammenhängende Nachricht, der Telekommunikationsanbieter
berechnet aber zwei oder mehr SMS-Nachrichten.
So kann es für BenutzerInnen dazu kommen, dass aus einer Nachricht mit mehreren Sonderzeichen (was durch die Nutzung von Whatsapp zur Normalität geworden ist) plötzlich eine Unmenge an Einzelnachrichten werden. Den allermeisten NutzerInnen ist dies aber nicht bewusst, die – eigentlich bestehende - Informationspflicht der Telekommunikationsbetreiber ist hier zu vage formuliert, das böse Erwachen der KonsumentInnen kommt mit der Handyrechnung.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, den § 5 KSchG „Allgemeine Informationspflichten des Unternehmens“ dahingehend zu ändern, dass derartige Kostenfallen für den Konsumenten bzw. die Konsumentin transparenter gestaltet werden.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.