1024/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.11.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Markus Vogl,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Insolvenzabsicherung von Fluglinien

 

Die Insolvenzen mehrerer Fluglinien in den vergangenen Jahren haben klar aufgezeigt, dass es eine Ungleichbehandlung von Reisenden gibt: Jene KonsumentInnen, die einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise über einen Reiseveranstalter buchen, sind im Falle einer Insolvenz durch die Insolvenzabsicherung des Reiseveranstalters und der Fluglinie abgesichert. KonsumentInnen, die jedoch einen Flug selbst buchen, z.B. online über Plattformen oder direkt bei der Fluglinie, erhalten im Insolvenzfall der Fluglinie nur eine geringe Quote des Ticketpreises oder gar keinen Ersatz.

 

Fällt im Zuge der Insolvenz der Flug gänzlich aus, so muss der/die VerbraucherIn darüber hinaus einen alternativen Flug organisieren, der im Regelfall schon aufgrund der Kurzfristigkeit sehr teuer ist. Beim Rückflug in die Heimat ist sie/er zur Buchung gezwungen. Beim Ausfall des Hinflugs in die Urlaubsdestination drohen meist hohe Stornokosten der Ferienunterkunft. Wurzel des Problems ist, dass die Reisenden erhebliche Geldbeträge lange vor dem Flug bezahlen müssen.

 

Da Internetbuchungen und damit die Buchung einzelner Reisebausteine immer beliebter werden, muss der reiserechtliche Schutz entsprechend erweitert und eine Gleichstellung der Reisenden, unabhängig von der Buchungsart, gewährleistet werden. Sinnvoll ist hier eine Lösung auf europäischer Ebene, damit für die Fluglinien einheitliche Bedingungen herrschen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Fluglinien – ähnlich wie Reiseveranstalter – verpflichtend eine Insolvenzversicherung abschließen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.