1028/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.11.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

betreffend dringende Auszahlung der Vergütungen für den Verdienstentgang für gemäß Epidemiegesetz geschlossene Betriebe

 

 

Die aktuell bestehenden Reisewarnungen lassen Schlimmes für den Tourismus generell und die kommende Wintersaison im Speziellen befürchten.

Die Nationalbank erwartet infolge der jüngsten coronabedingten Reisewarnungen vieler Länder für Österreich im Oktober einen erneuten Einbruch im Tourismus und einen Rückgang der Nächtigungen von fast 40 Prozent. „Das ist ein Alarmsignal für die bevorstehende Wintersaison (…)“, so die Notenbank. (APA0208 16.Okt 2020)

Das WIFO geht in seiner „Tourismusanalyse Mai bis August 2020“ vom 6. Oktober 2020 sogar davon aus, dass, wenn sich die aktuelle Situation bis Ende der Wintersaison mit April 2021 perpetuiert, die Zahl der Nächtigungen um bis zu 50% im Vergleich zur (durch den Lockdown bereits Mitte März 2020 beendeten) Wintersaison 2019/20 zurückgehen könnte.

Gegenüber der Wintersaison 2018/19 käme das einem Verlust von fast 60 % der Nächtigungen gleich.

Der nunmehr verordnete Lockdown mit Schließung sämtlicher Tourismusbetriebe verschärft die Situation zusätzlich massiv.

Trotz dieser tristen Aussichten für den heimischen Tourismus warten jene Betriebe, die infolge der COVID-19 Maßnahmen ihren Betrieb im März dieses Jahres aufgrund des Epidemiegesetzes schließen mussten, noch immer auf die Auszahlung der entsprechenden Entschädigungszahlungen für den entstandenen Verdienstentgang.

 

So berichtet der Kurier in der Ausgabe vom 20. Oktober 2020 in diesem Zusammenhang wie folgt:

„Tausende Hoteliers und Gastronomiebetriebe in Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten warten noch immer auf Entschädigung für ihren Verdienstentgang für die ersten zwei Wochen ab 15. März. Maßgeblich sei damals das Epidemiegesetz gewesen, das eine Entschädigung vorsieht, und nicht das erste Covid-Gesetz, so Lukas Prodinger vom Tourismus- und Steuerberater Prodinger laut einer Aussendung vom Dienstag.

Allein aus Salzburg und Tirol gebe es 10.000 Anträge von Betrieben, die auf die Auszahlungen des Verdienstentgangs warten, hieß es zur APA. Zuständig sind die jeweiligen Bezirkshauptmannschaften, doch dort gebe es keine Ressourcen, die vielen Anträge zu bearbeiten.“

 

Wie drastisch die Lage ist verdeutlicht unter anderem folgende kürzlich ergangene Presseinformation der Österreichischen Hoteliervereinigung:

„Schön langsam brennt der Hut“, kommentiert ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer die Lage vieler Betriebe im Westen Österreichs vor einer ungewissen Wintersaison mit steigenden Infektionszahlen und Reisewarnungen. Abhilfe brächte die Überweisung von Entschädigungszahlungen, die Tausenden Betrieben nach den Schließungen laut Epidemiegesetz im März zustehen. Eine ÖHV-Umfrage in den betroffenen Bundesländern liefert ein ernüchterndes Bild: Kein einziges teilnehmendes Hotel hat eine Zahlung erhalten.

Durchschnittlich sind Forderungen von 220.000 Euro pro Betrieb offen. Geld, das dringend benötigt wird, wie Reitterer erklärt: „Die doppelten Gehälter stehen vor der Tür. Jede weitere Verzögerung kann Arbeitsplätze kosten.“ Sollten den Bezirkshauptmannschaften Ressourcen für die Abwicklung fehlen, solle ihnen die nötige Manpower zur Verfügung gestellt werden. „70 % haben noch nicht einmal eine Antwort auf den Antrag bekommen. Da ist offensichtlich Not am Mann“, fordert die Branchensprecherin den vollen Fokus auf die rasche Abwicklung.“

 

Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten ist diese Vorgangsweise ein weiteres Beispiel für die verantwortungslose „Krisenpolitik“ dieser Bundesregierung und ein Schlag ins Gesicht all jener Unternehmen, die auf das Bekenntnis des Bundeskanzlers „Koste es, was es wolle“ vertraut haben und nun in diesen schwierigen Zeiten weiterhin auf Hilfen warten müssen und so massiv in ihrer Existenz gefährdet sind. Insolvenzen und der Verlust von Arbeitsplätzen sind die logische Folge derartiger Verzögerungen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten im Sinne der Unterstützung der betroffenen Tourismusbetriebe nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, raschest die entsprechenden Maßnahmen zu setzen, die sicherstellen, dass jenen Betrieben, die aufgrund des Epidemiegesetzes im März dieses Jahres geschlossen wurden, umgehend die Vergütungen für den durch die Betriebsschließungen entstandenen Verdienstentgang sowie entsprechende Verzugszinsen ausgezahlt werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Tourismusausschuss.