1032/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.11.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Peter Wurm, Walter Rauch, Peter Schmiedlechner, Christian Ries

und weiterer Abgeordneter

betreffend Status über transparente, rechtssichere und angemessene Regelungen im Bereich der Inkassogebühren

Am 08.Juli 2020 wurde folgende Entschließung im Nationalrat beschlossen:

 

Entschließung

betreffend transparente, rechtssichere und angemessene Regelungen im Bereich der Inkassogebühren

„Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird ersucht, die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen (in der Fassung BGBI. II Nummer 103/2005) zu evaluieren, um sicherzustellen, dass die den Gläubigern und Schuldnern verrechneten Inkassogebühren stets transparent, zweckmäßig und angemessen im Sinne des § 1333 (2) ABGB sind. Das heißt auch, zu prüfen, welche maximalen und relativen Obergrenzen zum Streitwert in der genannten Verordnung einzuziehen sind.“

 

Dieser Antrag wurde gemäß § 27 GOG in der Sitzung des Ausschuss für Konsumentenschutz am 26. Juni 2020 eingebracht und kontrovers diskutiert:

„Auf Empfehlung des Konsumentenschutzausschusses sprach sich heute der Nationalrat einstimmig dafür aus, die aus dem Jahr 2005 stammende Verordnung des Wirtschaftsministeriums über die Höchstsätze der Inkassoinstituten, gebührenden Vergütungen zu evaluieren, um sicherzustellen, dass die den Gläubigern und Schuldnern verrechneten Inkassogebühren stets transparent, zweckmäßig und angemessen sind. Die Berechnungen seien in der Praxis oft intransparent und führten sowohl bei Gläubigern als auch bei Schuldnern zu Rechtsunsicherheit, monierten die Abgeordneten. Im Zuge der Evaluierung soll auch das Verhältnis zwischen Streitwert und Inkassogebühren unter die Lupe genommen werden.

Basis für die beschlossene Entschließung bildete ein Antrag der SPÖ, der jedoch im Ausschuss keine ausreichende Unterstützung gefunden hatte. Die SPÖ bezeichnete daher die gemeinsame Initiative nur als einen ersten Schritt. Petra Wimmer trat darüber hinaus dafür ein, dass bei der ersten Mahnung keine Gebühr anfallen sollte.

Alle waren sich einig, dass man mit diesem Antrag eine wichtige Frage aufgreift, denn aus der ursprünglichen Schuld könne sehr rasch das Vielfache werden. Markus Vogl (SPÖ) kritisierte, dass auch verjährte Zinsen eingetrieben würden und die Forderungen manchmal auch weiterverkauft würden. Auch sei es mit einer Deckelung nicht getan. Er erwartet sich, dass im Herbst in dieser Frage etwas weitergeht. Diese Thema sei vor allem auch in Zeiten der Krise aktuell, unterstrich seine Klubkollegin Petra Wimmer. Krisenbedingt würden viele in die Schuldenfalle kommen, sagte sie, die Berechnungen der Inkassobüros seien vielfach nicht nachvollziehbar, es brauche Rechtssicherheit bei Gläubigern und Schuldnern.

Auch Peter Wurm von der FPÖ meldete sich kritisch - trotz Unterstützung des Antrags - zu Wort. Man brauche keinen Arbeitskreis, die Frage könne man einfach lösen, meinet er, indem man das Doppelte der ursprünglichen Schuld als Grenze festlegt.

Dem widersprachen die Redner der ÖVP. Man brauche gute, transparente und klare Regelungen, aber eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass man seine Rechnungen auch bezahlt, sagte Andreas Minnich (ÖVP). Man solle nicht jene belohnen, die später zahlen. Das sei gerade heute von maximaler Bedeutung, da es um die Liquidität der Betriebe gehe. Peter Weidinger und Alexandra Tanda (beide ÖVP), prangerten die Intransparenz an und traten ebenfalls für mehr Rechtssicherheit für die Konsumenten ein.

Verwundert über den SPÖ-Vorschlag zeigte sich auch Felix Eypeltauer von den NEOS. Keine Mahngebühr für die erste Mahnung zu verlangen, würde vor allem den Klein- und Kleinstbetrieben schaden, sagte er. Sie brauchen gerade in Zeiten wie diesen Liquidität. Die Höhe der Inkassogebühren sei grundsätzlich geregelt, notwendig sei mehr Transparenz und Rechtssicherheit, meinte er, die Gebühren sollten dem Aufwand für die Inkassogebühren entsprechen.

Es sei wichtig, eine Grenze für die Gebühren zu ziehen und Transparenz zu schaffen, hielt auch Ulrike Fischer von den Grünen fest. Angesichts der Kostenexplosion in vielen Fällen hält sie den Antrag für einen Meilenstein im Bereich der Armutsbekämpfung.“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort werden aufgefordert, bis zum 01. Februar 2021 einen Bericht über die Umsetzung des Entschließungsantrags vom 26. Juni 2020 betreffend transparente, rechtssichere und angemessene Regelungen im Bereich der Inkassogebühren an den Nationalrat weiterzuleiten. Dieser Bericht hat insbesondere einen Status über die Evaluierung der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen (in der Fassung BGBI. II Nummer 103/2005) zu enthalten.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Konsumentenschutz beantragt.