1033/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.11.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Peter Wurm, Walter Rauch, Peter Schmiedlechner, Christian Ries

und weiterer Abgeordneter

betreffend Zeitplan im Zusammenhang mit Verbraucherbildung und Informationsmaßnahmen für Konsumenten im Bereich der Finanzdienstleistungen

 

Am 14. Oktober 2020 wurde folgende Entschließung im Nationalrat beschlossen:

Entschließung

Betreffend Verbraucherbildung und Informationsmaßnahmen für Konsumenten im Bereich der Finanzdienstleistungen

Die Bundesregierung wird ersucht, Maßnahmen auszuarbeiten, wie Verbraucherinnen und Verbraucher künftig verstärkt über die für sie maßgeblichen bereits vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Finanzdienstleistungen sowie über Möglichkeiten zur Schuldenprävention informiert werden können. Dazu gehören insbesondere

 

      eine verstärkte Eingliederung der Finanzbildung in heimische Lehrpläne,

      Informationsangebote über das gesetzliche Recht zum kostenlosen Wechsel des Zahlungskontos,

      die Information über den Bankenrechner (§ 10 VZKG)

      die Fortführung der Informationsarbeit zum Basiskonto und

      Informationen über existierende Beratungsangebote der gesetzlich anerkannten Schuldenberatungsstellen.

 

Dieser Antrag wurde gemäß § 27 GOG in der Sitzung des Ausschuss für Konsumentenschutz am 6.10.2020 eingebracht und kontrovers diskutiert:

„Senkung der Überziehungszinsen bei Banken auf 5% in Zeiten der Corona-Krise

Da viele Menschen aufgrund der Corona-Krise weniger Einkommen zur Verfügung haben, seien sie oft gezwungen, ihr Konto zu überziehen, gaben die Freiheitlichen in einem weiteren Entschließungsantrag zu bedenken (658/A(E)). Dies komme den Kunden aber meist sehr teuer zu stehen, da von den Banken Zinssätze zwischen 5,375% und 13,5% verlangt werden. Die Antragsteller schließen sich daher der Forderung der Arbeiterkammer an, wonach nur mehr ein verbraucherfreundlicher Corona-Überziehungszinssatz von maximal 5% eingehoben werden soll. Außerdem sollten zumindest für ein Jahr keine "Strafzinsen" verrechnet und Kontorahmen nicht überraschend gekürzt oder zur Gänze gekündigt werden können. Dies wäre ein fairer Beitrag der Banken, die in den vergangenen Jahren hohe Gewinne verzeichneten. Der Konsumentenschutzminister sollte nach Ansicht der FPÖ seine Ressortverantwortlichkeit endlich ernst nehmen und eine entsprechende Regierungsvorlage, die eine Absenkung der Überziehungszinsen auf 5% zum Inhalt hat, ausarbeiten.

Die Regierungsfraktionen nutzten den Antrag, um einen eigenen Antrag nach Paragraph 27 der Geschäftsordnung des Nationalrats einzubringen. In diesem Entschließungsantrag fordern sie die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu entwickeln, um Verbraucher künftig stärker über Finanzdienstleistungen und Schuldenprävention zu informieren. Martin Litschauer (Grüne) hob die verstärkte Eingliederung von Finanzbildung in die Lehrpläne hervor. SPÖ und FPÖ kritisierten den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Antrag scharf. Der FPÖ-Antrag fand schließlich keine Mehrheit, der Antrag der Koalitionsparteien wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS angenommen.“

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, bis zum 01. Juli 2021 einen Bericht über die Umsetzung des Entschließungsantrags vom 14. Oktober 2020 betreffend Verbraucherbildung und Informationsmaßnahmen für Konsumenten im Bereich der Finanzdienstleistungen an den Nationalrat weiterzuleiten. Dieser Bericht hat den Status über

      eine verstärkte Eingliederung der Finanzbildung in heimische Lehrpläne,

      Informationsangebote über das gesetzliche Recht zum kostenlosen Wechsel des Zahlungskontos,

      die Information über den Bankenrechner (§ 10 VZKG)

      die Fortführung der Informationsarbeit zum Basiskonto und

      Informationen über existierende Beratungsangebote der gesetzlich anerkannten Schuldenberatungsstellen zu beinhalten.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Konsumentenschutz beantragt.