1048/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 19.11.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Rainer Wimmer, Gabriele Heinisch-Hosek,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend die abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren muss bleiben!

 

Mit Beschlussfassung vom 19. September 2019 wurden Pensionsleistungen mit 540 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit mit Pensionsantritt ab 1.1.2020 abschlagsfrei gestellt. Seit diesem Beschluss ist vor allem die ÖVP bemüht, diese Regelung als ungerecht und unsozial darzustellen und deren Abschaffung voranzutreiben. Zuletzt hat Bundeskanzler Kurz angekündigt, dass die abschlagsfreie Pension mit 45 Arbeitsjahren abgeschafft wird und damit hohe Abschläge für Langzeitversicherte wieder eingeführt werden.

 

Diese Abschläge sind sozialpolitisch nicht gerechtfertigt. Jemand der tatsächlich 45 Arbeitsjahre lang seine Beiträge in das Pensionssystem abgeführt hat, soll bei Inanspruchnahme seiner Pension, keine Abschläge haben. Dabei handelt es sich um jene Leistungsträger, die doch der ÖVP immer so am Herzen liegen, für die sie aber, wenn es um die Honorierung der Leistung geht, nichts übrig hat.

 

Aber nicht nur der Bundeskanzler will die abschlagsfreie Pension mit 45 Arbeitsjahren abschaffen, auch Vizekanzler Kogler hat das bereits gefordert. Ein vermeintliches Argument beider Regierungsmitglieder ist, dass sie ausschließlich Männern zugutekommt.

Die Abschaffung dieser Pensionsart ist aber der vollkommen falsche Weg. Dadurch würde sich das Leben der arbeitenden Frauen in Österreich in keiner Hinsicht verbessern. Im Gegenteil, man rechtfertigt ein Unrecht mit einem anderem Unrecht.

 

Um die Pensionen der Frauen anzuheben, braucht es eine Reihe von Maßnahmen, vor allem aber den flächendeckenden Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, damit Frauen nicht aufgrund von Betreuungspflichten zur Teilzeitarbeit gezwungen werden. Teilzeitbeschäftigung reduziert das Einkommen, senkt damit die Pensionshöhe und erhöht die Gefahr der Altersarmut. Auch die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist dringend notwendig.

 

Es wird versucht, mit fadenscheinigen Argumenten Frauen gegen Männer auszuspielen, um die Abschaffung der abschlagsfreien Pension mit 45 Arbeitsjahren zu rechtfertigen.

Manchmal braucht es aber neben wissenschaftlicher Expertise auch politische Entscheidungskraft um den Menschen das zukommen zu lassen, was ihnen gebührt.

 

 

Rund 7.000 ASVG-, GSVG- und BSVG-Versicherte profitieren jährlich von dieser Pensionsregelung, deren Abschaffung für ASVG-Pensionisten pro Jahr Einbußen von bis zu rund 5.000 Euro und damit eine wesentliche Kürzung ihrer Pensionen bedeuten würde. In der größten Arbeitsmarktkrise, in der die Arbeitslosigkeit bei den Über-50-Jährigen weiterhin extrem steigt, die Langzeitarbeitslosigkeit gerade bei älteren Arbeitslosen ebenfalls stark ansteigt und die Unternehmen oftmals ältere Beschäftigte in die Pension drängen, ist es kontraproduktiv und der völlig falsche Weg, diese Pensionsart abzuschaffen und damit hohe Abschläge für Versicherte, die 45 Arbeitsjahre ins Pensionssystem eingezahlt haben, wieder einzuführen.

 

Auch das Finanzierungsargument geht ins Leere, denn es muss mehr als genug Geld vorhanden sein, wenn für Steuergeschenke an Konzerne, Superreiche und Großbauern rund 2 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung stehen. Alleine die gerade erst abgeschaffte Schaumweinsteuer würde jährlich jenen Betrag bringen, der für die abschlagsfreie Pension mit 45 Arbeitsjahren aufgewendet werden muss. Es kann dann wohl auch kein Problem sein, wenn rund 30 Millionen Euro pro Jahr für Pensionen von lang arbeitenden Menschen ausgegeben werden.

 

Jetzt bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu sparen, von denen viele aktuell ohnehin mit finanziellen Schwierigkeiten und ungewissen Zukunftsaussichten konfrontiert sind, ist absolut abzulehnen.

Es muss im Gegenteil dazu eine Ausdehnung der abschlagsfreien Pension mit 45 Arbeitsjahren auf alle Berufsgruppen erfolgen. Auch sollte die Anrechnung von Präsenz- und Zivildienst-Ersatzzeiten als Beitragszeiten erfolgen, denn wer dieser Verpflichtung nachgekommen ist, darf nicht gegenüber jenen, die diesen Dienst nicht abgeleistet haben, benachteiligt werden. Auch die Neuberechnung der Pensionsleistung jener benachteiligten Jahrgänge, die zwischen der Abschaffung der alten „Hacklerregelung“ und dem Inkrafttreten der abschlagsfreien Pension mit 45 Arbeitsjahren trotz 540 Beitragsmonaten mit hohen Abschlägen in Pension gegangen sind, ist eine Frage der Gerechtigkeit.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen: 

 

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die abschlagsfreie Pension bei 540 Beitragsmonaten beizubehalten und keine Maßnahmen zu setzen, um diese Pensionsart wieder abzuschaffen.

 

Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, die bestehende abschlagsfreie Pension mit 45 Arbeitsjahren dahingehend zu adaptieren, dass

·                alle Berufsgruppen diese Pensionsmöglichkeit erhalten,

·                eine Neuberechnung aller Pensions- und Ruhegenussleistungen mit 1.1.2021, die auf § 15 APG (Kontoerstgutschrift) beruhen oder die mit einem Stichtag ab 1.1.2014 und vor 1.1.2020 gewährt wurden und somit Abschläge bis zu 12,6 Prozent trotz 540 Beitragsmonaten aufweisen, durchgeführt wird, damit diese Leistungen ab dem 1.1.2021 ohne Abschläge ausbezahlt werden und

·                Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes als Beitragsmonate der Erwerbstätigkeit für den Pensionsanspruch der abschlagsfreien Pension mit 45 Arbeitsjahren anerkannt werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales