1058/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 19.11.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Stärkung des Senats durch Stärkung der Professorenschaft

 

Laut Medienberichten droht mit der geplanten Novelle zum Universitätsgesetz eine Verpolitisierung der Universitäten.

 

„An den österreichischen Universitäten herrscht große Sorge angesichts eines weitreichenden Ausbaus der politischen Einflussnahme in der geplanten Novelle des Universitätsgesetzes. Aus ihrer Verantwortung für Universität und Gesellschaft plädieren die Senate und ihre Vorsitzenden für ein rechtzeitiges Überdenken drohender Fehlentwicklungen.“, APA am 13.11.2020

 

Ziel der UG-Novelle scheint es zu sein, den von der Politik mitbestellten Universitätsrat gegenüber dem Senat zu stärken. Ziel der schwarz-blauen Bundesregierung war es -offensichtlich im Gegensatz zur aktuellen schwarz-grünen Koalitionen -, die Professorenschaft im Senat und damit den Senat zu stärken. So wurde im Regierungsprogramm vereinbart:

 

Die inneruniversitären Entscheidungsprozesse im Rahmen der Leitung der Institution

(z.B. Berufungsverfahren, Habilitationsverfahren, Organisationsplan, Dreiervorschlag Rektor, Curricula etc.) sind insofern anzupassen, dass jedenfalls die Professorenschaft (im Sinne § 97 UG 2002) eine qualifizierte Mehrheit stellt.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden aufgefordert, die inneruniversitären Entscheidungsprozesse im Rahmen der Leitung der Institution insofern anzupassen, so dass jedenfalls die Professorenschaft (im Sinne des § 97 UG 2002) eine qualifizierte Mehrheit stellt.

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss ersucht.