1059/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 19.11.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Petra Steger

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Sport-Sponsoring und Spenden

 

Unter Sponsoring versteht man die Bereitstellung von Geld- oder Sachmitteln an Personen oder Organisationen durch ein Unternehmen, welches dafür eine Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. Werbeleistung als wirtschaftlich relevante Gegenleistung erhält. Genau diese angemessene Gegenleistung kann unter Umständen während der Corona-Pandemie nicht erbracht werden, da Zuseher in Sportstätten nicht eingelassen werden und es weniger Übertragungen im Fernsehen gibt. Somit würden die Sponsorbeiträge als freiwillige Zuwendungen zur Gänze nicht abzugsfähig sein.

 

Viele Sponsoren sind in der Coronazeit bereits weggebrochen, da sich die Unternehmen die finanzielle Unterstützung der Sportvereine oft nicht mehr leisten können. Um dem Vereinssterben entgegenzuwirken, bedarf es einer normativen Regelung, die Sponsoring von Sportvereinen, durch Privatpersonen oder Unternehmen, als Betriebs- oder Sonderausgabe steuerlich absetzbar machen. Zusätzlich ist die Absetzbarkeit von Spenden an Sportvereine ein Weg in die richtige Richtung.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die sowohl Unternehmern als auch Privatpersonen, die steuerliche Absetzbarkeit von Sport-Sponsoring ohne Werbewert ermöglicht und die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an Sportvereine sicherstellt.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Sportausschuss zuzuweisen.