1062/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 19.11.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Petra Bayr, MA MLS

Genossinnen und Genossen

 

betreffend die längst überfällige höhere Entlohnung für Gerichts-DolmetscherInnen

 

Das Recht auf Beiziehung einer/s Dolmetschers/in hat eine starke grundrechtliche Dimension: so wird etwa in „Art. 6 – Recht auf ein faires Verfahren“ der Europäischen Menschenrechtskonvention unter litera e festgelegt, dass jeder Angeklagte das Recht hat „die unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers zu verlangen, wenn der Angeklagte die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder sich nicht darin ausdrücken kann.“

 

Im Strafverfahren kann die korrekte Übersetzung eines Wortes über Schuld oder Unschuld entscheiden, aber auch im zivilgerichtlichen Verfahren spielen kompetente fachliche Übersetzungsleistungen eine wichtige Rolle. Hinter falschen Übersetzungen muss keine böse Absicht stecken, sondern sie können auch einfach in der mangelhaften Ausbildung begründet sein. Dolmetschen ist eine schwierige Technik, die mühsam erlernt werden muss und eine hohe fachliche Qualifikation auf diesem Gebiet ist für den Rechtsstaat unbedingt erforderlich. Die DolmetscherInnen leisten einen ganz wichtigen Beitrag dafür, dass die BürgerInnen zu ihrem Recht kommen.

 

Vor diesem Hintergrund ist es besonders dramatisch, dass die finanzielle Situation der DolmetscherInnen seit vielen Jahren prekär ist. Die Tarife nach dem Gebührenanspruchsgesetz wurden für DolmetscherInnen seit 2007 nicht mehr erhöht, zugleich ist die Zahl der gerichtlich zertifizierten DolmetscherInnen seit 2006 um fast die Hälfte auf rund 730 gesunken. Das Durchschnittsalter der DolmetscherInnen liegt bei rund 60 Jahren.

Die DolmetscherInnen werden nach dem Gebührenanspruchsgesetz bezahlt, welches aus dem Jahr 1975 stammt und zuletzt 2007 angepasst wurde. Für die erste halbe Stunde gibt es 24,50€, für jede weitere 12,40€.

 

Es ist auf Dauer ein unerträglicher Zustand, dass die DolmetscherInnen zwar hochqualifizierte Arbeit leisten, die für den Rechtsstaat unerlässlich ist, aber gleichzeitig sehr schlecht bezahlt werden und dass seit 13 Jahren nicht einmal mehr die Inflation abgegolten wird.

 

Während mit dem Budget 2021 immerhin ein erster Schritt für die Sachverständigen gesetzt wurde und die Gebühren für die psychiatrischen Sachverständigen erhöht wurden, werden die DolmetscherInnen einmal mehr auf die Zukunft vertröstet.

 

Kein Wunder, dass damit die DolmetscherInnen auch vor einem Überalterungsproblem und einem Nachwuchsproblem stehen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht,

-   sich mit aller Kraft dafür einzusetzen, dass im Sinne des Rechtsstaates, aber auch der Gerechtigkeit gegenüber den GerichtsdolmetscherInnen es zu einer deutlichen Erhöhung des Stundenlohnes für GerichtsdolmetscherInnen kommt, welche zumindest die Inflationsentwicklung seit 2007 abdeckt und

-   dem Nationalrat in diesem Sinn eine Novellierung des Gebührenanspruchsgesetzes zuzuleiten.

 

 

Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss