1081/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.11.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

betreffend umgehende Umsetzung der Doppelresidenz für Trennungskinder

 

 

Nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern bleibt grundsätzlich die gemeinsame Obsorge aufrecht. Voraussetzung dabei ist, dass beide Elternteile vereinbaren in wessen Haushalt das Kinder hauptsächlich betreut wird. Dies muss auch in jenen Fällen erfolgen, wenn das Kind sowohl im Haushalt der Mutter als auch in dem des Vaters aufwächst („Doppelresidenz“).

Trotz langer Diskussion, vielen Versprechungen und entsprechenden Forderungen beispielsweise von (Familien)Psychologen ist bislang kein Doppelresidenzmodell in Österreich gesetzlich verankert. Damit hat nur jener Elternteil Anspruch auf Familienbeihilfe, auf Wohnbeihilfe und auf Pflegeurlaub, bei dem das Kind nach der Trennung oder Scheidung der Eltern hauptsächlich aufwächst. Die Schülerfreifahrt gilt nur für die Strecke zwischen der Wohnung, wo das Kind hauptsächlich betreut wird und der Schule.

Die gesetzliche Verankerung der Doppelresidenz hätte für betroffene Kinder viele Vorteile. Durch den intensiven Kontakt zu beiden Elternteilen sind Kinder psychisch stabiler, ausgeglichener und mit größerem Selbstwertgefühl ausgestattet. Für die Eltern bedeutet das Doppelresidenzmodell, dass beide Elternteile ihre Erziehungsverantwortung wahrnehmen, es zu einer besseren Aufgabenverteilung kommt und damit die berufliche Karriere verbessert wird.

 

Die Doppelresidenz sollte ein Recht für das Kind werden, die Einführung ist dringend erforderlich. Im Sinne eines modernen Familienlebens und um die Betreuung von Kindern durch beide Elternteile zu gleichen Teilen zu fördern und rechtlich abzusichern, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, umgehend die Gespräche mit der Bundesministerin für Justiz zu intensivieren und sicherzustellen, dass es ehebaldigst zur Einführung eines Doppelresidenzmodells für Kinder von nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Eltern kommt.

Zur Umsetzung der Doppelresidenz sind ausreichend budgetäre Mittel für Regelungen bzgl. Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe und Pflegeurlaub für beide Elternteile vorzusehen und eine Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz vorzulegen, damit Kindern mit zwei Wohnsitzen im Sinne der "Doppelresidenz" für beide Strecken zwischen Wohnung oder Freifahrt gewährt werden kann."

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Familie und Jugend zuzuweisen.