Bundesgesetz mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, BGBl Nr. 459/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. I Nr. 107/2020, wird wie folgt geändert:

In § 18 b Abs. 1 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:

„Eine behördliche Schließung liegt auch dann vor, wenn diese Einrichtungen weiterhin eine Betreuung anbieten.“