1092/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.11.2020
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Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Erwin Angerer, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Schadensabgeltung nach dem Epidemiegesetz zur Bewältigung der COVID-19-Krise

 

 

Es braucht daher einen rot-weiß-roten Schutzschirm für die heimische Wirtschaft, der

auch wirklich hält, sofort wirkt und auf den sich alle verlassen können - unabhängig

davon, ob es sich um Arbeitnehmer oder um Unternehmer handelt.

 

Der neuerliche zweite Lockdown mit Ausganssperren, Schulschließungen, großflächigen Betretungsverboten für Betriebe des Handels, der Gastronomie und Beherbergungsbetriebe sowie einer massiven Auswirkung dieser Maßnahmen auf die Wertschöpfungskette in den Zulieferbetrieben, der Industrie und Gewerbe ab dem 17. November 2020 verlangt daher nach einer grundlegenden Neuausrichtung des staatlichen Schadenersatzes für solch massive Eingriffe in die österreichische Wirtschaft.

 

Wir fordern daher, wie bereits seit der Debatte und der Beschlussfassung der ersten COVID-19 Pakete im März 2019 mit Nachdruck die unmittelbare Umsetzung von wirksamen Unterstützungsmaßnahmen für die heimischen Unternehmen aber auch die betroffenen Privatpersonen.

 

Wir haben schon bei der Beschlussfassung des COVID-19 Gesetzes im Zuge der NR-Sitzung am 15.03.2020 die Mängel dieser Gesetzesvorlage aufgezeigt und entsprechende Abänderungsanträge gestellt. Es bestätigt sich mittlerweile auch, wie

von uns befürchtet und aufgezeigt, dass die Aufhebung der Anwendbarkeit des Epidemiegesetzes 1950 ein schwerwiegender Fehler dieser Bundesregierung war, der umgehend repariert werden muss.

 

Das COVID-19 Gesetz und seine Begleitgesetze müssen so angepasst werden, dass jenen Unternehmen, die keinen Entschädigungsanspruch durch das Epidemiegesetz 1950 hätten, unbürokratisch, schnell und praktikabel eine notwendige Unterstützung zukommt.

 

 

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der dargelegten Fakten und damit im Sinne der notwendigen Unterstützung der massiv belasteten heimischen Unternehmen und Privatpersonen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die erforderlichen Schritte im Sinne der

Umsetzung eines Wirtschaftsreparaturpakets zu setzen, das geeignet ist, jenen

Privatpersonen sowie Wirtschaftstreibenden, die von derCOVID-19-Krise massiv bzw. existentiell betroffen sind, unmittelbar, sofort und in ausreichendem Ausmaß zu helfen.

 

Dieses Wirtschaftsreparaturpaket hat die Umsetzung nachstehender Maßnahmen

 -unter der Zielsetzung der Übernahme einer ökonomischen Generalhaftung des

Staates sowohl für Unternehmer als auch Arbeitnehmer - sicherzustellen:

 

• Voller Entschädigungsanspruch für alle Betriebe, die durch das Betretungsverbot betroffen sind, in jener Höhe, den diese erhalten hätten, wenn ihr Betrieb auf Grundlage des EpidemieG geschlossen worden wäre;

 

• Sofortige antragslose Akontozahlung durch die Finanzämter an alle

Unternehmer, die sämtliche Kosten und einen entsprechenden Unternehmerlohn für die nächsten drei Monate abdeckt.

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss beantragt.