1101/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.11.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS,

Genossinnen und Genossen

betreffend aktuelle Situation in Äthiopien

Seit Beginn des Monats November eskalierten die seit Monaten herrschenden Spannungen zwischen der äthiopischen Zentralregierung und der Volksbefreiungsfront Tigray People’s Liberation Front (TPLF) nun endgültig.

Als Äthiopiens Ministerpräsident Abiy Ahmed im März ankündigte, die für Mai geplanten Präsidentschaftswahlen auf Grund der Corona-Pandemie auf unbestimmte Zeit zu verschieben, beschloss die Regionalregierung in Tigray, sie auf eigene Faust durchzuführen. Der äthiopische Ministerpräsident Abiy wurde im April 2018 ernannt, jedoch wurde er bislang nie in einer Wahl bestätigt. Die Partei "Volksbefreiungsfront von Tigray", kurz TPLF, holte im September mehr als 90 Prozent der Stimmen. Doch die Regierung in Addis Abeba erkannte die Wahl nicht an. Beide Seiten haben die Situation seitdem eskalieren lassen.

Amnesty International berichtet von massiven Menschenrechtsverletzungen wie gezielten Massakern an ZivilistInnen mit vermutlich hunderten Todesopfern.

Schon jetzt sind in Äthiopien auf Grund ethnischer Konflikte drei Millionen Menschen auf der Flucht. Die Vereinten Nationen befürchten, dass durch den Krieg in Tigray bis zu neun Millionen weitere Menschen vertrieben werden könnten. Das UNO-Flüchtlingshilfswerk UNHCR berichtete als Reaktion der Eskalation zwischen der herrschenden Zentralregierung und der Volksbefreiungsfront von rund 25.000 Äthiopierinnen und Äthiopiern, die in Richtung Sudan geflohen sind.

Die Äthiopien-Expertin Annette Weber warnt angesichts der derzeitigen Situation davor, dass ganz Äthiopien im Krieg versinken könnte (vgl.: https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/welt/2082826-Ganz-Aethiopien-koennte-im-Krieg-versinken.html; Stand: 19.11.2020). Zudem deutet alles darauf hin, dass sich der Konflikt in die Nachbarländer ausweiten und die gesamte Region am Horn von Afrika destabilisieren könnte.

Äthiopien ist seit 1993 ein Schwerpunktland der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit. Aus diesem Grund hat Österreich nicht nur eine besondere Verantwortung, sondern auch funktionierende und lange etablierte Strukturen vor Ort, die eine zielgerichtete und nachhaltige humanitäre Hilfe ermöglichen.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, auf bilateraler und multilateraler Ebene für eine sofortige Einstellung der Kampfhandlungen und die Einhaltung des Völkerrechts, vor allem jenen völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Infrastruktur, auf beiden Seiten entschlossen einzutreten und eine friedliche und nachhaltige Beilegung des Konflikts zu forcieren.

Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird überdies aufgefordert, sich für einen inklusiven nationalen Dialog samt fairer und freier Wahlen unter internationaler Beobachtung einzusetzen, sowie bilaterale humanitäre Hilfe zur Versorgung der Flüchtlinge auch im Sudan zur Verfügung zu stellen.“

 

 

Zuweisungsvorschlag: Außenpolitischer Ausschuss