1102/A XXVII. GP

Eingebracht am 20.11.2020
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Antrag

der Abgeordneten DI Georg Strasser, DI Olga Voglauer

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA-Gesetz 1992), BGBl. Nr. 376/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 42/2020, wird wie folgt geändert:

In § 43 Abs. 1a wird das Datum „31. Dezember 2020“ durch das Datum „31. Dezember 2021“ ersetzt.“

Begründung

Aufgrund der offenkundigen Entwicklung der COVID-19-Pandemie ist die bisherige Befristung bestimmter Maßnahmen im AMA-Gesetz bis 31. Dezember 2020 nicht ausreichend, um der sich zuspitzenden Lage gerecht zu werden. Eine Verlängerung der Maßnahmen um ein Jahr ist daher geboten.

Die im Zuge des 12. COVID-19-Gesetzes im AMA-Gesetz geschaffene Möglichkeit, die Sitzungen des Verwaltungsrats und des Kontrollausschusses auch ohne physische Anwesenheit der Mitglieder durchzuführen, hat sich in der Praxis bewährt. Die Durchführung virtueller Versammlungen soll daher bis Ende des Jahres 2021 verlängert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen.

um Verzicht auf die Erste Lesung