1118/A XXVII. GP
Eingebracht am 20.11.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Suchtmittelgesetz - SMG, BGBl. I Nr. 112/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 16/2020, wird wie folgt geändert:
In § 24c Abs. 4 wird nach dem Wort „bedarf“ ein Beistrich gesetzt.
Begründung
Durch die Setzung eines Beistrichs nach dem Wort „bedarf“ im § 24c Abs. 4 wird ein redaktioneller Fehler behoben.
In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf eine erste Lesung um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.