1121/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 26.11.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Lüftung und Luftreinigung in Schulklassen

 

Für die Reduktion des SARS-CoV-2-Übertragungsrisikos in geschlossenen Räumen spielt die Luftqualität eine entscheidende Rolle, wie Studien belegen. Insbesondere ein regelmäßiger Luftaustausch verringert die Wahrscheinlichkeit, dass sich in der Raumluft virusbelastete Aerosole anreichern und zu Ansteckungen führen. Lüftungsanlagen haben gegenüber dem Lüften über das Fenster den Vorteil, dass sie zu jeder Jahreszeit für einen verlässlichen Luftaustausch sorgen, ohne den Unterricht zu stören oder Schüler_innen und Lehrkräfte einem Erkältungsrisiko auszusetzen. 

Als Alternative zu Be- und Entlüftungsanlagen tragen auch mobile Luftreinigungsgeräte mit leistungsstarken Schwebstoff-Filtern (HEPA-Filter) zur Reduktion des Übertragungsrisikos bei. Bayern hat diese im großen Stil für Schulen angeschafft. Insbesondere Klassenzimmer, deren Fenster nicht geöffnet oder nur gekippt werden können, sollten rasch mit solchen Geräten ausgestattet werden. Bestimmte Luftreiniger können die Aerosol-Konzentration in einem Klassenzimmer in einer halben Stunde um 90 Prozent senken, vgl. https://www.diepresse.com/5889835/was-bringen-luftreiniger-im-kampf-gegen-corona. Festzuhalten ist jedoch, dass durch Luftumwälzung auch mit guten Filtern nie der selbe Effekt erzielt werden kann wie durch Luftaustausch. 

In die Luftqualität in Schulklassen zu investieren, ist aus mehreren Gründen sinnvoll:

·         Gesundheit: Luftaustausch und Luftreinigung tragen dazu bei, Schulbetrieb trotz Pandemie zu ermöglichen und die Übertragung respiratorischer Krankheiten zu bremsen. 

·         Bildung: Frische Luft mit hohem Sauerstoffgehalt ist für die Konzentrationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen bedeutsam.

·         Umwelt: Die Art der Belüftung ist ein relevanter Einflussfaktor auf die Energieeffizienz und somit Klimafreundlichkeit des Gebäudes. 

Die COVID-19-Krise soll deshalb zum Anlass genommen werden, mögliche kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen für die Verbesserung der Luftqualität in Schulklassen zu prüfen und die geeigneten Maßnahmen zügig in Angriff zu nehmen. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, zu prüfen,

·         wie hoch der Versorgungsgrad der Schulen mit Be- und Entlüftungsanlagen derzeit ist,

·         welche Möglichkeiten der Nachrüstung mit solchen Anlagen es gibt,

·         mit welchen Kosten diese jeweils verbunden sind und 

·         ob Alternativen zur Be- und Entlüftung, wie etwa mobile Luftreinigungsgeräte, effektiv und effizient wären.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, auf dieser Basis einen Gesamtentwicklungsplan für die Verbesserung der Luftqualität in Schulklassen zu erarbeiten und vorzulegen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.