1124/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum Initiativantrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,
Kolleginnen und Kollegen

 

 

Geltende Fassung lt. BKA/RIS
(Bundesrecht konsolidiert)
mit Stichtag 26.11.2020

 

 

Änderungen laut Antrag vom 26.11.2020

Eingearbeiteter Antrag
(konsolidierte Fassung in Form eines Textvergleichs in Farbe:
Streichungen durchgestrichen und blau sowie Einfügungen in Fett und rot)

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, über einen Zweckzuschuss an die Länder aufgrund der COVID‑19-Krise (COVID‑19-Zweckzuschussgesetz) geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung

(dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden)

Hinweis der ParlDion: Die 1. Novelle zum gegenständlichen Gesetz wurde vom NR im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2021 (408 der Beilagen) am 17.11.2020 beschlossen; daher ist zum Stichtag der Einbringung das parlamentarische Verfahren noch nicht abgeschlossen; BR fehlt noch.

Das Covid‑19-Zweckzuschussgesetz, BGBl. I Nr. 63/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. XXX/2020 wird wie folgt geändert:

 

 

In § 1 Abs. 1 Z 3 wird nach dem Ausdruck „2020“ ein Beistrich gesetzt.

 

§ 1. (1) Der Bund leistet aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds einen Zweckzuschuss an die Länder in Höhe ihrer zusätzlich entstandenen Aufwendungen aufgrund der COVID-19-Krise

           1. …

 

§ 1. (1) Der Bund leistet aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds einen Zweckzuschuss an die Länder in Höhe ihrer zusätzlich entstandenen Aufwendungen aufgrund der COVID-19-Krise

           1. …

           3. für Barackenspitäler im Zeitraum März bis Mai 2020 und

 

 

           3. für Barackenspitäler im Zeitraum März bis Mai 2020, und