1148/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 10.12.2020
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin
für Landesverteidigung
betreffend ständige
Einsatzbereitschaft am Hubschrauberstützpunkt Klagenfurt
Begründung
Ob aktuelle Schneemassen oder schwere Gewitter, Hagel und Murenabgänge im heurigen Sommer - Unwetter werden nicht zuletzt aufgrund klimatischer Veränderungen mehr und mehr zur Regel denn zur Ausnahme.
Die letzten Tage unterstreichen neuerlich die Bedeutung der raschen Einsatzfähigkeit von Hubschraubern im Katastrophenfall. Die Präsenz von Bundesheerhubschraubern in Kärnten ist zentral für die Erforschung von Geländen bei Waldbränden, Hochwassern oder Lawinengefahr. Wenn sich kein Hubschrauber vor Ort befindet, vergeht bis zur Einsatzfähigkeit in Kärnten wertvolle Zeit. Dies ist überhaupt nur dann möglich, wenn die Wetterlage eine Alpenüberquerung vom Ennstal ermöglicht, denn die besondere geographische Situation Kärntens bedeutet, dass der südliche Alpenhauptkamm aufgrund der Wetterlage nicht immer für Hubschrauber passierbar ist, was laut internen Bundesheerauskünften immer wieder vorkommt. Die in Aigen im steirischen Ennstal stationierte Hubschrauberflotte nutzt Kärnten im Ernstfall daher wenig, weil eine Überstellung der Hubschrauber oft gar nicht möglich ist, während am Flughafen Klagenfurt Bodenpersonal jederzeit bereitsteht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
„Die Bundesministerin für Landesverteidigung wird aufgefordert, die notwendige ständige Einsatzbereitschaft eines Hubschraubers für das Bundesland Kärnten durch die fixe Stationierung am Hubschrauberstützpunkt in Klagenfurt sicherzustellen.“
Zuweisungsvorschlag: Landesverteidigungsausschuss