1160/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 11.12.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Kucher,

Genossinnen und Genossen

betreffend Hilfspaket für das öffentliche Gesundheitssystem

 

 

Die COVID-19-Pandemie führt(e) zu einer weltweiten Wirtschaftskrise, wobei die mittel- bis langfristigen Folgen noch nicht absehbar sind. Mit dem massiven Einbruch der Wirtschaftsleistung ab dem 2. Quartal 2020 und dem damit verbundenen Anstieg der Arbeitslosigkeit, erfolgte auch ein Einbruch der Steuereinnahmen sowie der Sozialversicherungsbeiträge. Aus diesen Mitteln wird aber das öffentliche Gesundheitssystem, ambulante Leistungen und Spitalsleistungen finanziert.

 

Diese Bundesregierung ist bis heute nicht in der Lage, diese Kosten bzw. Ausfälle außer Streit zu stellen und zu ersetzen. Weder im Budget 2021 noch bei der Vorlage eines neuen Gesetzes, dem ÖGK-COVID-19-Zuwendungsgesetzes – dem „Gesetz ohne Inhalt“ – wurden sich die Regierungsparteien über eine Finanzierung einig und beschwören durch ihr Nichthandeln schwerwiegende Folgen für unser Gesundheitssystem herauf.

 

Die Mittel der Krankenversicherung für die Spitalsfinanzierung orientieren sich an den KV-Beitragseinnahmen (und nicht am Aufwand der Krankenanstalten). Die KV-Beitragseinnahmen nehmen 2020 krisenbedingt nicht wie erwartet um 4,3 %, sondern nur um max. 1,1% zu – und das auch nur, wenn die derzeit gestundeten SV-Beiträge auch tatsächlich bezahlt werden! D.h. die SV-Zahlungen für die Spitalsfinanzierung werden 2020 um bis zu 180 Mio. Euro niedriger als erwartet ausfallen, die Landesgesundheitsfonds müssen diesen Betrag 2021 refundieren bzw. gegenverrechnen. Auch über 2021 hinaus ist mit einem deutlich niedrigeren SV-Aufkommen als erwartet zu rechnen.

 

Die steuerabhängigen Zahlungen des Bundes für die Krankenanstaltenfinanzierung sinken dramatisch. Die Zahlungen des Bundes bzw. der Bundesgesundheitsagentur für die Krankenanstaltenfinanzierung liegen lt. Voranschlag des Bundes für 2021 um130 Mio. Euro unter dem 2020 vorgesehenen Wert. Die in der 15a-Vereinbarung zur Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (der zwischen Bund und Ländern geschlossenen Finanzierungsvereinbarung) für die Krankenanstaltenfinanzierung reservierten Umsatzsteueranteile der Länder und Gemeinden sinken um 40 Mio. Euro. Insgesamt fehlen somit 170 Mio. Euro aus Steuermitteln für die Krankenanstaltenfinanzierung.

 

Die COVID-Krise führt in den Krankenanstalten zu massiven Mehraufwendungen.

Neben den unmittelbaren Kosten für die Behandlung der COVID-PatientInnen gibt es Kosten für Schutzausrüstung, Testkosten für PatientInnen und MitarbeiterInnen, Kosten für Eingangstriage und zusätzlichen Personalaufwand etc.

 

Den steigenden Verlusten der Krankenanstalten stehen massiv sinkende Einnahmen von Ländern und Gemeinden gegenüber. Die Mindereinnahmen bzw. Mehrkosten führen zu deutlich steigenden Verlusten der Krankenanstalten, die von den Ländern- und Gemeinden aufgefangen werden. Die Länder und Gemeinden stehen aber COVID-bedingt selbst vor massiven Finanzierungslücken. Die Ertragsanteile der Länder und Gemeinden aus dem Finanzausgleich werden 2021 um beinahe 4. Mrd. Euro unter dem 2020 veranschlagten Wert liegen.

 

Aufgrund der gestiegenen Arbeitslosigkeit fehlen auch der Krankenversicherung für 2020 rund 200 Mio. Euro wegen geringerer Beitragseinnahmen. Noch größer ist die Unsicherheit in Bezug auf die gesetzlich durchgeführten Beitragsstundungen für die Betriebe. Gestundete Beiträge sind solange kein Problem, solange damit zu rechnen ist, dass diese auch irgendwann geleistet werden. Wenn aber durch viele Insolvenzen, diese gestundeten Beiträge nicht mehr geleistet werden können und abgeschrieben werden müssen, bekommt die ÖGK ein wirklich großes Problem. Derzeit sind rund 1,8 Milliarden Euro Beiträge gestundet. Das bedeutet für die ÖGK ein Minus von rund 340 Mio. Euro. Im Budgetrahmen 2021 bis 2024 ist keinerlei Ersatz für diese Verluste vorgesehen.

 

Ein Hilfspaket des Bundes für das österreichische Gesundheitssystem ist daher unerlässlich. Das Hilfspaket muss dabei neben der Sozialversicherung und dem niedergelassenen Bereich auch die Auswirkungen der COVID-Pandemie auf die öffentlichen und gemeinnützigen Spitalsbetreiber berücksichtigen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend ein Hilfspaket für das öffentliche Gesundheitswesen vorzusehen. Insbesondere müssen die pandemiebedingten Verluste in der Spitalsfinanzierung sowie in der Krankenversicherung ausgeglichen werden, damit es für die Versicherten zu keinen Leistungseinschränkungen, neuen Selbstbehalten, Beitragserhöhungen oder gar Privatisierungen kommt.

 

Zusätzlich muss die von Bundeskanzler Kurz versprochene Gesundheitsmilliarde (200 Millionen Euro für fünf Jahre) ausgeschüttet werden, um damit die pandemiebedingten gesundheitlichen Nachwirkungen rasch in den Griff zu bekommen und einen Leistungsausbau zur Verbesserung der Versorgung der Versicherten zu ermöglichen.“

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss