1192/A XXVII. GP

Eingebracht am 21.12.2020
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Antrag

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Dr. Susanne Fürst

und weiterer Abgeordneter

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden

           Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz für eine Politiker-Nulllohnrunde in der Corona-Krise

           Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Artikel 1

(Verfassungsbestimmung)

Änderung des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre

Das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 166/2017, wird wie folgt geändert:

Dem § 11 wird folgender Abs. 26 angefügt:

           „(26) Die in § 3 Abs. 1 vorgesehene Anpassung entfällt bis 31. Dezember 2021 für Bezüge, die 49 % des am 31. Dezember 2020 geltenden Ausgangsbetrages übersteigen.“

Artikel 2

Änderung des Bundesbezügegesetzes

Das Bundesbezügegesetz – BBezG, BGBl. I Nr. 64/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 4/2019, wird wie folgt geändert:

Dem § 21 wird folgender Abs. 20 angefügt:

           „(20) Die in § 2 Abs. 2 vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, entfällt bis 31. Dezember 2021.

 

 

Begründung:

Gemäß § 3 BezBegrBVG hat der Präsident des Rechnungshofes jährlich einen Anpassungsfaktor für die Erhöhung der Politikergehälter zu ermitteln, wodurch die öffentlichen Funktionäre in den Genuss einer Gehaltserhöhungsautomatik kommen, die vor dem Hintergrund der steigenden Arbeitslosigkeit in Folge des Umgangs der Bundesregierung mit der Corona-Krise nicht vertretbar ist.

Die Corona-Maßnahmen der Regierung haben zu dramatischen Entwicklungen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt geführt: Im April 2020 waren 571.477 Personen ohne Job, so viele wie noch nie zuvor. Im November 2020 waren insgesamt 457.197 Menschen ohne Arbeit, wiederum 25.000 mehr als im Oktober 2020 – die Zahlen steigen wieder. Dasselbe Bild zeigt sich bei der Kurzarbeit, die zuletzt rund 324.000 Menschen betraf.

Hunderttausende Österreicher müssen den Gürtel also enger schnallen und bereits nach dem Winter droht eine Verschärfung der Wirtschaftskrise. Hauptverantwortlich für die heranrollende Insolvenzwelle kleinerer und mittlerer Unternehmen ist das Corona-Missmanagement der Bundesregierung.

Es war die Regierung, die entgegen den Vorschlägen der Opposition den Unternehmern ihren Rechtsanspruch auf eine Entschädigung in Zusammenhang mit ihren Corona-Maßnahmen genommen hat. Von der durch die Regierung versprochenen Unterstützungsleistungen ist bis heute, mehr als acht Monate nach dem ersten Lockdown, bei vielen Betrieben quer durch alle Branchen wenig bis gar nichts angekommen. Den Arbeitslosen hat die schwarz-grüne Regierung bis heute die Erhöhung der Nettoersatzrate auf 70 Prozent verweigert, was sich wiederum negativ auf die Kaufkraft und damit negativ auf die heimische Wirtschaft auswirkt. Darüber hinaus droht Österreich in den kommenden Jahren ein massiver schwarz-grüner Sozialabbau bzw. eine massive Belastung der Bevölkerung. Die Abschaffung der Hacklerregelung oder die Erhöhung der Normverbrauchsabgabe sind bereits erste Vorboten.

Angesichts all dieser Entwicklungen, die vor allem zulasten von Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen gehen, ist eine Nulllohnrunde für Politiker ein Gebot der Stunde.

Die Inhaber der folgenden Funktionen sollen daher solidarisch auf eine Erhöhung ihrer Bezüge verzichten:

1.    der Bundespräsident

2.    der Bundeskanzler

3.    der Vizekanzler

4.    der Präsident des Nationalrates

5.    die Bundesminister

6.    die Präsidentin des Rechnungshofes

7.    die Staatssekretäre

8.    der zweite und dritte Präsident des Nationalrates

9.    die Obmänner der Nationalratsklubs

10. die Volksanwälte

11. die Nationalratsabgeordneten

12. die Präsidentin des Bundesrates

13. die Fraktionsvorsitzenden im Bundesrat

14. die Bundesräte

 

Außerdem sollen von einer Erhöhung der Bezügegrenze die folgenden Funktionen ausgenommen werden:

1.  die Landeshauptmänner

2.  die Landeshauptmannstellvertreter

3.  die Mitglieder der Landesregierungen, die weder Landeshauptmann noch Landeshauptmannstellvertreter sind

4.  der Bürgermeister der außer Wien nach der Einwohnerzahl größten österreichischen Stadt Graz

5.  die Präsidenten der Landtage und deren Stellvertreter

6.  die Klubobmänner in den Landtagen

7.  die Präsidenten der Landtage

 

 

Auch sonstige Bezüge für Funktionen in den Ländern und Gemeinden, die 49 Prozent vom sogenannten Ausgangsbetrag für die Bezüge der Organe, dem monatlichen Bezug eines Mitglieds des Nationalrats, übersteigen, werden nicht angehoben. Bürgermeister kleiner Gemeinden sollen durch diese Grenze geschützt werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.