1197/A XXVII. GP

Eingebracht am 21.12.2020
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Antrag

 

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemigesetz 1950 und das Covid-19-Maßnahmengesetz geändert werden

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Epidemigesetz 1950 und
das Covid-19-Maßnahmengesetz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Aritkel 1

Änderung des Epidemiegesetzes 1950

Das Epidemiegesetz 1950 (EpiG), BGBl. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 5c Abs. 2 wird nach der Wortfolge „BGBl. Nr.98/1953 idfG,“ die Wortfolge „Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien“ eingefügt:

2. Dem § 50 wird folgender Abs. 18 angefügt:

„(18) § 5c Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

Artikel 2

Änderung des COVID-19-Maßnahmengesetzes

Das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 – COVID-19-Maßnahmengesetz, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 5 Z 3 wird das Wort „und“ durch einen Beistrich ersetzt.

2. In § 1 Abs. 5 Z 4 wird der Punkt durch das Wort „und“ ersetzt und es wird folgende Z 5 angefügt:

         „5. ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2.“

3. Dem § 12 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) § 1 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“


Begründung

Zu Artikel 1 (Epidemiegesetz 1950):

Zu Z 1 (§ 5c Abs. 2):

Auch Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien sollen von der Ausnahme erfasst sein. Dies wird in den Gesetzestext aufgenommen.

Zu Artikel 2 (COVID-19-Maßnahmengesetz):

Zu Z 1 und 2 (§ 1 Abs. 5):

Es wird nunmehr im Gesetzestext ausdrücklich klargestellt, dass ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 eine Auflage für das Betreten darstellen kann.

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss