1201/A XXVII. GP

Eingebracht am 21.12.2020
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Antrag

 

der Abgeordneten Muchitsch,

Genossinnen und Genossen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird

 

          Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird

 

   Der Nationalrat hat beschlossen:

 

 

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl Nr. 609/1977, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. I Nr. 130/2020, wird wie folgt geändert:

 

 

In § 81 Abs. 15 wird im ersten Satz der Ausdruck „30.September“ durch den Ausdruck „31. März 2021“ und im letzten Satz der Ausdruck „ Dezember 2020“ durch den Ausdruck „Juni 2021“ ersetzt.

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales

Begründung

 

 

Die Verlängerung der Auszahlung der Notstandshilfe in Höhe des Arbeitslosengeldes soll gesetzlich zumindest bis 31. März 2021 und durch Verordnungsermächtigung bis Juni 2021 erfolgen.

Die Arbeitsmarktsituation hat sich in keiner Weise verbessert, im Gegenteil. Die Arbeitslosigkeit steigt und die Aussicht einen Arbeitsplatz zu bekommen ist mehr als gering. Daher soll diese Bestimmung weiter verlängert werden.