Bundesgesetz mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl Nr. 609/1977, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. I Nr. 130/2020, wird wie folgt geändert:

In § 81 Abs. 15 wird im ersten Satz der Ausdruck „30. September“ durch den Ausdruck „31. März 2021“ und im letzten Satz der Ausdruck „Dezember 2020“ durch den Ausdruck „Juni 2021“ ersetzt.