1204/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.01.2021
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Reinhold Lopatka, Ewa Ernst-Dziedzic, Michel Reimon, Gudrun Kugler,

Kolleginnen und Kollegen

 

 

 

betreffend die humanitäre Versorgungslage in Syrien

 

Laut Bericht des Untergeneralsekretärs für humanitäre Angelegenheiten der Vereinten Nationen, Marc Lowcock, an den VN-Sicherheitsrat am 16. Dezember 2020 zur humanitären Situation in Syrien ist vor allem der Nordosten Syriens verstärkt von Unterbrechungen der humanitären Hilfslieferungen betroffen. So wurde einer humanitären Organisation, welche Nahrungsmittelhilfe des World Food Programms (WFP) in den Nordosten Syrien liefern sollte, Anfang Oktober der Zugang zu rund 200.000 notleidenden Menschen in der nicht durch die Regierung kontrollierten Region Ar-Raqqa verwehrt. Erst im Dezember konnte nach rund zweimonatiger Unterbrechung die Verteilung der Hilfe auf alle Regionen wiederaufgenommen werden. Ebenfalls im Nordosten des Landes suspendierten die lokale Behörden Ende November Hilfsoperationen des Syrisch-Arabischen Roten Halbmondes in den Lagern Al-Hol und Al Roj, welche zusammen ca. 65.000 Menschen beherbergen. Dadurch wurde die Verteilung von Nahrungsmitteln, die Abfallentsorgung und einige Gesundheitsdienste unterbrochen. Erst am 1. Dezember konnten diese Operationen wiederaufgenommen werden. Diese beiden Vorfälle zeigen, dass vor allem Hilfe für den Nordosten von Syrien wiederholt unterbrochen und suspendiert wird zu Lasten der notleidenden Bevölkerung.

 

Grundsätzlich ist die humanitäre Lage in Syrien dramatisch, rund 11 Mio. Menschen brauchen humanitäre Hilfe, darunter auch im Nordosten Syriens. Hinzu kommt der durch den Konflikt bedingte wirtschaftliche Verfall und die Auswirkungen der steigenden Anzahl an COVID-19 Fällen, wobei es mangels Testmöglichkeiten in allen Landesteilen derzeit nicht möglich ist, die genaue Anzahl der Fälle festzustellen. Zudem kommt erschwerend hinzu, dass Resolution 2165 (2014) des VN Sicherheitsrates über die grenzüberschreitende Lieferung von Hilfsgütern zwischen Syrien und dessen Nachbarländer nach einer sechsmonatigen Verlängerung mit Juli 2020 ausgelaufen ist und seitdem nur mehr ein Grenzübergang für grenzüberschreitende humanitäre Hilfslieferungen zur Verfügung steht. Dies hat weitreichende Folgen für die grundlegende Versorgung (Nahrungsmittel, Medikamente) der Bevölkerung und intern Vertriebener vor Ort.

 

Die österreichische Bundesregierung leistet in Syrien seit Jahren wertvolle Hilfe. Allein im Jahr 2020 wurden über 12 Mio. Euro für Hilfsleistungen in Syrien bereitgestellt, darunter 4,1 Mio. rein zur Bekämpfung von COVID-19. Seit Beginn der Krise hat Österreich insgesamt 160 Mio. EUR für das Land und die betroffene Region zur Verfügung gestellt.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen: 

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht, sich auf europäischer und internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass derzeitige und künftige humanitäre Hilfslieferungen in Syrien der Bevölkerung in allen Teilen des Landes zugutekommen, insbesondere auch jenen, aufgrund wiederholter türkischer Militäroperationen vertriebenen Menschen im Nordosten Syriens“.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.