1227/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.01.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Home-Office Regelung

 

Die Covid-Krise hat gezeigt, wie schnell sich Unternehmen und Organisationen oft an neue Bedingungen anpassen müssen. Die berufliche und private Lebensrealität vieler Erwerbstätiger verändert sich rasch und die Covid-Krise beschleunigt die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zusätzlich. In der aktuellen ökonomischen Krise zeigen sich die Vorteile digitaler Innovationen: Sie machen Unternehmen und Organisationen in Krisenzeiten anpassungsfähig, handlungsfähig und damit überlebensfähig. Die Covid-Krise hat aber auch gezeigt, dass Home-Office (manchmal auch „Telearbeit“ genannt) in Österreich zu weiten Teilen noch nicht geregelt ist und daher in der Praxis zahlreiche Fragen offen sind. Betrachtet man die Veränderung des Arbeitsmarktes nach Branchen zeigt sich, dass die Kommunikations- und Dienstleistungsbranchen in den letzten 11 Jahren einen enormen Stellenzuwachs erfahren haben.

Somit ist es an der Zeit das Arbeitsrecht unter Wahrung der Arbeitnehmerrechte an die wirtschaftliche Realität des 21. Jahrhunderts anzupassen. Daher wäre ein ehrlicher Diskurs umso wichtiger, um aufzuzeigen, welche Veränderungen notwendig sind. Mit einem Bild des Arbeiters an der Werkbank werden sich die Fragen der modernen Arbeitswelt nicht klären lassen. Die fundamentalen Haltungen und die Lagerkämpfe der Großparteien machen eine Selbstbestimmung des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin nicht möglich und stellen sich einer innovativen Entwicklung in den Weg. 

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen die neuen Regelungen schnell und nicht erst irgendwann im Jahr 2021. Die Ex-Ministerin Aschbacher hat es schlicht und ergreifend verabsäumt, hier für klare Verhältnisse zu sorgen, obwohl Home Office bei tausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seit Monaten den Arbeitsalltag bestimmt. Bundesminister Kocher ist hier nun gefordert die Versäumnisse seiner Vorgängerin aufzuholen und hier schnellstmöglich klare Regelungen vorzulegen. Folgenden Punkten soll dabei Rechnung getragen werden: 

·         Steuerfreibeträge mit Treffsicherheit. D.h. für Home-Office-Kostenersätze durch den Arbeitgeber braucht es einen Freibetrag, damit diese pauschal erfolgen können. Monatliche Pauschalersätze muss der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin jetzt versteuern. Ein solcher Freibetrag ist besser und treffsicherer als eine Pendlerpauschale an Personen, die nicht mehr pendeln, weiter zu gewähren.

·         Schaffung einer Möglichkeit für eine freiwillige Betriebsvereinbarung zu Home Office im ArbVG. Niemand darf zum Homeoffice gezwungen werden, für die/den das nicht in Frage kommt. Vielen Arbeitnehmer_innen ist es aus unterschiedlichsten Gründen wichtig, im Büro arbeiten zu dürfen. Regelungen auf betrieblicher Ebene kommen den Bedürfnissen am nächsten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

" Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, wird aufgefordert, ein Home-Office Regelwerk auszuarbeiten. Folgende Punkte sollen darin Berücksichtigung finden: 

·         Steuerfreibeträge mit Treffsicherheit. D.h. Steuerfreibetrag für pauschale für Home-Office-Kostenersätze durch den Arbeitgeber.

·         Schaffung einer Möglichkeit für eine freiwillige Betriebsvereinbarung zu Home-Office im ArbVG. "  

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.