1229/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 20.01.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Gerald Loacker, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen
betreffend
Beitragsstundungen: Staatsversagen darf nicht zu überdurchschnittlicher
Konkurswelle führen
Mit Stand 15. Jänner erleben wir in Österreich einen der europaweit längsten Lockdowns. Die ökonomischen Folgen nehmen zu und was die unternehmerische Planungssicherheit betrifft, ist die Regierung kaum in der Lage einen Fahrplan für die Folgewochen bekannt zu geben. Da die Regierung beim Krisenmanagement einen Fehler nach dem anderen begeht, werden wir wohl auch noch länger mit Einschränkungen leben müssen. Daher ist absehbar, dass dieses zunehmende Staatsversagen die bevorstehende Konkurswelle zusätzlich in die Höhe treiben wird, wobei viele (noch) gesunde Unternehmen mitgerissen werden könnten. Hinzu kommt, dass die von der Wirtschaftskammer mit Funktionären beschickte Selbständigenkasse (SVS) angekündigt hat, die Beitragseintreibungen schon im Jänner voranzutreiben (1). Gleichzeitig sitzen die Wirtschaftskammern und die SVS auf enormen Rücklagen-Bergen (WK: 1,7 Mrd. Euro, SVS: 700 Mio. Euro). In dieser Situation müssen endlich liquiditätsfördernde Maßnahmen gesetzt werden, anstatt (noch) gesunde Unternehmen in den Konkurs zu treiben. Besonders gefährdet vom mittlerweile mehrmonatigen Lockdown sind Unternehmen, die von den Einschränkungen direkt betroffen sind. Beispielsweise der Handel, die Beherbergung, die Gastronomie oder die Veranstaltungsbranche.
Quellen:
(1) https://kurier.at/wirtschaft/sozialversicherung-mahnt-beitraege-von-selbststaendigen-ein/401155137
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle
beschließen:
"Die Bundesregierung
wird aufgefordert, die nötigen liquiditätsfördernden
Maßnahmen für Unternehmen zu setzen, um gesunde Unternehmen besser
gegen die bevorstehende pandemiebedingte Konkurswelle abzusichern. Neben
Maßnahmen der Bundesregierung muss auch der Abbau der Rücklagen in
den Wirtschaftskammern und in der Sozialversicherung vorangetrieben werden,
wobei gegebenenfalls die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen dafür
geschaffen werden sollen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.