1239/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza,
Kolleginnen und Kollegen
Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 20.01.2021 |
Eingearbeiteter Antrag |
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Bundesgesetz, mit dem das Alterssicherungskommissions-Gesetz geändert wird |
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Der Nationalrat hat beschlossen: |
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Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) |
Das Alterssicherungskommissions-Gesetz, BGBl. I Nr. 29/2017, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 84/2020, wird wie folgt geändert: |
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Im § 14 Abs. 3 wird der Ausdruck „31. März 2021“ durch den Ausdruck „30. November 2021“ ersetzt. |
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(3) Abweichend von § 2 Abs. 1 Z 2 ist der nächste Bericht über die langfristige Entwicklung und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie der Pensionen der Beamten und Beamtinnen des Bundes, der Länder und der Gemeinden längstens bis zum 31. März 2021 zu erstatten. |
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(3) Abweichend von § 2
Abs. 1 Z 2 ist der nächste Bericht über die langfristige
Entwicklung und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie
der Pensionen der Beamten und Beamtinnen des Bundes, der Länder und der
Gemeinden längstens bis zum |