Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Mutterschutzgesetz 1979, BGBl. Nr. 221/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 160/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 3a wird die Wortfolge „31. März 2021“ durch die Wortfolge „30. Juni 2021“ ersetzt.

2. § 3a Abs. 6 lautet:

„(6) Abs. 1 bis 5 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und treten mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft. Die Abs. 4, 5, 7 und 8 sind jedoch weiterhin auf erfolgte Freistellungen gemäß Abs. 1 anzuwenden.“