1259/A XXVII. GP

Eingebracht am 20.01.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag.a Agnes Sirkka Prammer,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteien-Förderungsgesetz 2012 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Parteien-Förderungsgesetz 2012 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG), BGBl. I Nr. 57/2012, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 31/2019, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 1 wird das Wort „der“ durch das Wort „dieser“ ersetzt.

2. Dem § 7 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) § 4 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes xxx/2021 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.“

 

Begründung:

Die Änderung dient der Klarstellung, dass der Bericht konkret über die nach diesem Bundesgesetz gewährten Fördermittel zu erstatten ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.