1261/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.01.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ewa Ernst- Dziedzic, Gudrun Kugler, Heike Grebien, Kira Grünberg, Verena Nussbaum, Susanne Fürst, Dagmar Belakowitsch, Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen,

 

betreffend Forcierung der Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030

   

 

BEGRÜNDUNG 

 

 

 Österreich ratifizierte das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) im Jahr 2008. Entsprechend dessen wurde der erste Nationale Aktionsplan Behinderung 2012-2021 erstellt, welcher die nationale Umsetzung des Übereinkommens bis 2021 in insgesamt 250 Maßnahmen festhält[1].

Für die Erstellung eines zweiten Nationalen Aktionsplans Behinderung, welcher die Zeitperiode 2022-2030 umfassen wird, wurden bereits Schritte unternommen. Hierzu wurden alle Ministerien sowie die Länder dazu aufgefordert Maßnahmen für den besagten Zeitraum, unter der Einbindung von relevanten Stakeholdern, zu erarbeiten.

Um aus der Erstellung und Umsetzung des ersten Nationalen Aktionsplans Behinderung für den Zeitraum 2012-2021 zu lernen und für weitere Maßnahmen Verbesserungen zu erzielen wurde eine Evaluierung in Auftrag gegeben. Diese wurde im November 2020 veröffentlicht[2]. Im Rahmen der Evaluierung wurden Empfehlungen formuliert, welche in der Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030 einfließen sollen.

Des Weiteren wurden bereits im Rahmen der ersten Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2013 Empfehlungen des UN-Komitees (im Rahmen der Concluding Observations) formuliert, welche in Österreich verstärkt zu beachten sind[3]. Die weiteren Empfehlungen des UN-Komitees sind bei der Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030 zu berücksichtigen.

Im Sinne einer nachhaltigen und umfassenden Inklusion von Menschen mit Behinderungen im täglichen Leben, sowie in der Bildung und in der Arbeitswelt sollte insbesondere auf den Ausbau moderner Technologien, wie beispielsweise bei der Veranstaltung „Bildung – Inklusion – Digitalisierung“ im März 2020 im Parlament präsentiert, gesetzt werden. Die Schritte dazu sollten in den Nationalen Aktionsplan Behinderung Eingang finden.

Wie im Ministerratsvortrag vom 10. Dezember 2020 festgehalten, muss das Ziel der Bundesregierung sein, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken und somit eine qualitätsvolle Erstellung und Umsetzung sowie eine bedarfsgerechte Finanzierung des Nationalen Aktionsplans Behinderung zu gewährleisten.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen: 

 

„Die Bundesregierung wird ersucht:

-          in der Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030 die Empfehlungen des UN-Komitees zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Concluding Observations) sowie die Empfehlungen der Evaluierung des Nationalen Aktionsplans 2012-2021 entsprechend umzusetzen,

-          den Einsatz moderner Technologien für Inklusion von Menschen mit Behinderungen am täglichen Leben, in der Bildung und dem Arbeitsmarkt zu fördern,

-          die transparente Darstellung des Ist-Zustandes sowie der Zielwerte der ressortbezogenen Maßnahmen durch Bestimmung von Indikatoren umzusetzen,

-          die bedarfsgerechte Finanzierung der ressortbezogenen Maßnahmen durch die Bereitstellung der benötigten Mittel im Rahmen der entsprechenden Ressortbudgets sicherzustellen,

-          Menschen mit Behinderungen die Partizipation in allen Schritten des Prozesses einzuräumen. Darauf wird im Rahmen der Erarbeitung und der Umsetzung durch Barrierefreiheit in allen Belangen geachtet, insbesondere indem Gebärdensprachdolmetschung und Informationen in leichter Sprache zur Verfügung gestellt und Materialien für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen und Menschen mit Lernschwierigkeiten entsprechend zugänglich gemacht werden. 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Menschenrechtsausschuss vorgeschlagen.

 



[1] Siehe hierzu: https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=165

[2] Siehe hierzu: https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:ec106d2c-7346-4360-8756-975de92d9576/Evaluierung_des_NAP_2012_2020.pdf

[3] Siehe hierzu: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRPD/C/AUT/CO/1&Lang=En