1265/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 04.02.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Katharina Kucharowits,

Genossinnen und Genossen,

betreffend menschenrechtswidrige Zustände in Europa beenden, Aufnahme von Kindern und unbegleiteten Minderjährigen aus den Flüchtlingslagern in Moria und in Lipa als huma­nitäre Notmaßnahme endlich ermöglichen

Seit über einem Jahr machen ExpertInnen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vor Ort, wie Ärzte ohne Grenzen, der UNHCR und das Rote Kreuz, auf die menschenunwürdigen und menschenrechtswidrigen Lebensumstände der geflüchteten Menschen in Griechenland und in Bosnien bzw. Kroatien aufmerksam. Dabei betonen diese immer wieder die Notwendigkeit eines fairen Verteilungsschlüssels als Lösung für eine menschenrechtskonforme EU-Asylpolitik.

Fast 8.000 Menschen sind in dem neu errichteten Lager Kara Tepe auf der Insel Lesbos unter­gebracht, das als Zelt-Lager konstruiert ist. Dieses Lager kann aber weder den eiskalten Tem­peraturen im Winter noch dem Dauerregen standhalten. Die Zelte, die einzige Behausung der geflüchteten Menschen, versinken im Wasser, ihr letztes Hab und Gut - aber auch die Men­schen selbst - befinden sich im Schlamm. Berichten zu Folge erleiden Kinder Rattenbisse, Krankheiten können sich unter diesen Umständen schnell ausbreiten. Ebenso gibt es kei­nen Strom, keine Heizung, kein Licht, kein Warmwasser und auch keine Sanitäranlagen. Die medial groß inszenierte Hilfsleistung der österreichischen Bundesregierung „vor Ort", kam über Monate nicht in Lesbos an. Bis jetzt ist nur ein Bruchteil der Zelte - 25 von 400 - in Ver­wendung. Organisationen wie Ärzte ohne Grenzen oder UNHCR plädieren schon lange dafür, dieses Lager aufzulösen und die Aufnahme der Menschen pro-aktiv anzugehen.

Auch in Bosnien herrschen menschenunwürdige Zustände. Das Camp Lipa im Nordwesten des Landes wurde im Dezember von der Internationalen Organisation für Migration geräumt, weil die bosnischen Behörden es nicht winterfest konstruiert hatten. Die geflüchteten und dort be­herbergten Menschen mussten bei winterlichen Temperaturen und Regen gänzlich unter freiem Himmel übernachten und haben danach keinen adäquaten Ersatz für ihre Unterbrin­gung erhalten.

Gleichzeitig dokumentieren Menschenrechtsorganisationen Verstöße der EU-Agentur FRONTEX gegen das in der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) festgehaltene Prinzip der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement-Prinzip), wonach Menschen an der Grenze der EU das Recht auf Einreise und Zugang zu rechtsstaatlichen Verfahren, also einem Asylverfahren, haben. Es existieren ebenso ausführliche Berichte von Menschenrechtsorganisationen u.a. von Human Rights Watch oder Amnesty International über illegale PushbackAktionen an den EU-Außengrenzen sowohl von kroatischen als auch von bosnischen Behörden. Auch an der österreichisch-slowenischen Grenze soll es zu Zurückweisungen und zu Kettenabschiebungen bis nach Bosnien-Herzegowina gekommen sein. Damit werden von EU-Mitgliedstaaten und EU-Beitrittskandidaten Menschenrechte gebrochen, Menschenrechtsverletzungen toleriert und die Genfer Flüchtlingskonvention und damit das Recht auf Asyl ausgehebelt.

Währenddessen haben sich in Österreich etliche Gemeinden, Städte, BürgermeisterInnen, so­wie tausende Privatpersonen bereit erklärt, Menschen aus den Camps aufzunehmen. Die Ini­tiative „Courage 144" verzeichnet über 3.000 solcher Aufrufe, weitere Kampagnen laufen ös­terreichweit unter „Uns reicht's", „Wir haben Platz" oder „Sicherer Hafen", wo sich ebenso Tausende für die Aufnahme von Menschen aussprechen. Die Bundesregierung darf diese Ap­pelle nicht länger übergehen und muss sich - auch im Sinne ihrer Verpflichtung zur Europäi­schen Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention - proaktiv für die Evakuierung dieser Lager einsetzen und endlich durch Aufnahme Erste Hilfe leisten.

Österreich hat sich in seiner Außen- und Europapolitik traditionell für den 5chutz der Men­schenrechte engagiert. Das Menschenrecht auf internationalen Schutz muss in Europa gelten, das beinhaltet den Zugang zu fairen Asylverfahren, sowie menschenwürdige Unterbringung. Es braucht Sofortmaßnahmen gegen die katastrophale Lage in den Flüchtlingslagern, sowie eine Reform des EU-Asylwesens. Wegschauen ist keine Option mehr.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Aufnahme von Kindern und unbegleiteten Min­derjährigen aus den Flüchtlingslagern in Moria und in Lipa als humanitäre Notmaßnahme end­lich zu ermöglichen. Die Bundesregierung kann sich dabei auf die Aufnahmebereitschaft und Initiativen zahlreicher Bundesländer, Gemeinden und der Zivilgesellschaft stützen.

Ebenso wird die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für EU und Verfassung, sowie der Bundeminister für europäische und internationale Angelegenheiten, aufgefordert, bilateral als auch auf EU-Ebene mit Nachdruck eine menschenwürdige Unterbringung von AsylwerberInnen in Griechenland, Kroatien und Bosnien einzufordern und sicherzustellen, sowie illegale Pushback-Aktionen zu stoppen."

Zuweisungsvorschlag: Außenpolitischer Ausschuss