1270/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 04.02.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

betreffend bestehende Beherbergungsbetriebe erhalten, Förderung von Hotelneubauten durch Bettengrenzen limitieren

 

 

Die jüngst erfolgte Verlängerung des Lockdowns und damit des weiterhin seitens der Bundesregierung erzwungenen Stillstands für die Wirtschaft mit noch nicht absehbarem Ende ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der ohnehin schon unter fehlendem Eigenkapital, massiven Liquiditätsengpässen und Zahlungsschwierigkeiten leidenden Beherbergungsbetrieben.

Wie alarmierend, existenzgefährdend und arbeitsplatzvernichtend das neuerlich verlängerte Aufsperrverbot für die Tourismusbetriebe und insbesondere die Beherbergungsbetriebe ist, belegt unter anderem eine Modellrechnung der Österreichischen Nationalbank vom Dezember des Vorjahres, die prognostiziert, dass bis 2022 fast zehn Prozent der heimischen Unternehmen pleite sein könnten. 29 Prozent davon allein in Gastronomie und Hotellerie. Dabei sind die nunmehr verlängerten Verschärfungen noch gar nicht eingerechnet.

Laut Wifo werden die Tourismuseinnahmen diese Saison um 14 Milliarden Euro einbrechen, wobei das mit einem Anteil von insgesamt acht Milliarden Euro vor allem die Hotellerie und Gastronomie trifft. (Kurier am 18. Jänner 2021)

Vor diesem Hintergrund sind Maßnahmen zu setzen, die mit dazu beitragen, dass die derzeit in den Tourismusregionen bestehenden Beherbergungs- und Hotellerie-betriebe nach Ende des Lockdowns konkurrenzfähig bleiben und am Markt weiter bestehen können.

Gerade in der derzeitig ohnehin äußerst schwierigen Phase für die bestehenden Beherbergungsbetriebe stellen zusätzliche neue, oft auch nur aus Spekulations-gründen errichtete Hotels eine weitere Belastung dar.

 

Förderungen auf Bundesebene für die Errichtung von neuen Beherbergungsbetrieben sollten daher künftig nur bis zu einer Obergrenze von 60 Zimmern bzw. 120 Betten möglich sein.

Einen diesbezüglichen Schritt setzte kürzlich die Stadt Salzburg, die als erste Gemeinde mit 01. Jänner 2021 per Verordnung auf Gemeindeebene Bettengrenzen für Hotelneubauten festlegte. Diese dürfen nur mehr 60 Zimmer bzw. 120 Betten umfassen, (…), was seitens der ÖHV ausdrücklich begrüßt wurde:

„Vor allem die krisengebeutelten Betriebe in der Stadt würden davon profitieren, ist der Branchensprecher überzeugt. Die Umsetzung sei der Grundstein dafür: „Da geht es um hunderte von Arbeitsplätzen. Die Regelung garantiert gesundes Wachstum und das Miteinander von Betrieben und Bewohnern. Genau das, was ein attraktiver Tourismusstandort braucht.“

 

Walter Veit, Landesvorsitzender der Salzburger Hoteliervereinigung, bringt ein weiteres wichtiges Argument für die Richtigkeit von Maßnahmen zur Beschränkung von Hotelneubauten vor, wenn er feststellt, dass Obergrenzen deshalb sinnvoll sind, „weil wir nach wie vor auch auslastungsschwache Zeiten haben. Besser als neue Betten wäre es, eine Ganzjahresauslastung hinzubekommen.“ (gast.at / 29.01.2020)

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zu setzen, die sicherstellen, dass die Voraussetzungen für die Beantragung von über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH abgewickelte Förderungen für die Neuerrichtung von Beherbergungsbetrieben mit einer Obergrenze von 60 Zimmern bzw. 120 Betten künftig limitiert sind.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Tourismusausschuss.