1277/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Heike Grebien, Kira Grünberg, Markus Koza
Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Ausbau der Chancen am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen“   

 

  

BEGRÜNDUNG 

 

Österreich hat im Jahr 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Ziel dieser ist es, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft sicherzustellen. Die Politik ist hierbei gefordert entsprechende Schritte zu setzen und Rahmenbedingungen zu schaffen um Menschen mit Behinderungen eine umfassende Inklusion in die Gesellschaft entsprechend ihrer Bedarfe und Interessen zu ermöglichen.

 

Auch die Volksanwaltschaft beschäftigte sich in ihrem Sonderbericht „Keine Chance auf Arbeit – Die Realität von Menschen mit Behinderungen“ mit den aktuellen Herausforderungen, welche Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt begegnen sowie notwendigen Schritten um eine bessere Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang verweist auch die Bürgerinitiative „Diskriminierung von Menschen mit Behinderung durch die österreichische Gesetzgebung (1/BI)“ sowie die dazu eingeholten Stellungnahmen darauf, dass eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen von Nöten ist.

Im Regierungsprogramm 2020-2024 bekennt sich die Bundesregierung zu klaren Maßnahmen, die eine bestmögliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft und in die Arbeitswelt ermöglichen. Dafür sollen unter Einbeziehung aller Ministerien und Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter inklusive Umsetzungsschritte erarbeitet werden.

Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht in Artikel 27 vor, dass Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes Recht auf Arbeit haben. In diesem Zusammenhang wurde auch im Rahmen der ersten Staatenprüfung darauf hingewiesen, dass es im Bereich der in Werkstätten und Tagesstrukturen tätigen Menschen mit Behinderungen Verbesserungsnotwendigkeiten gibt.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen: 

 

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Arbeit werden ersucht:

-          Das Vorgehen der Attestierung der Arbeitsunfähigkeit dahingehend zu prüfen, als dass:

o   die Feststellung der Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit entsprechend der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von statten geht

o   eine Feststellung der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres einer Person im Regelfall nicht vorgesehen ist,

o   alle relevanten Parameter (u.a. die Kompetenzen der Person einschließlich der Unterstützungsmöglichkeiten) bei der Feststellung der Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit entsprechend berücksichtigt werden und

-          Maßnahmen zu entwickeln, welche die Durchlässigkeit der Tagesstrukturen/Werkstätten hin zu einem allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen ermöglichen.

 

Die Bundesminister werden ersucht, bis zum Ende des Jahres 2021 zu den vorliegenden Punkten, insbesondere zur Frage der Arbeitsfähigkeit, ein Gesamtkonzept vorzulegen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.