1299/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Julia Elisabeth Herr,

Genossinnen und Genossen

betreffend Regelungen für Tätowierfarben

Eine Studie aus dem Jahr 2020 zu Tattoos in Österreich ergab, dass bereits jede/r vierte ÖsterreicherIn zumindest eine Tätowierung hat, 10% der ÖsterreicherInnen haben sogar mehrere. Bei den unter 35-Jährigen, haben bereits mehr als ein Fünftel mindestens ein Tattoo. Der Trend zu Tätowierungen ist deutlich steigend, die Anzahl der tätowierten Personen seit 2013 um 8% gestiegen. Studie Einstellungen zu Tattoos in Österreich 2020

 

Ein Bericht der EU aus dem Jahr 2017 zu Sicherheit von Tattoos und Permanentem Make-up zeigte auf, dass 12% der EuropäerInnen tätowiert sind. Tätowieren wurde also in den letzten Jahrzehnten zur Kultur der „breiten Masse“.

Weiters wird angeführt, dass 80% der Farben organisch sind. 60% der Farben sind Pigmente, von denen einige krebserregende Stoffe enthalten können.

Langzeiteffekte der Wirkung der Chemikalien in den Farben sind noch unbekannt, der genannte Bericht spricht davon, dass eine komplette Risikoeinstufung der Stoffe notwendig ist. 

https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC101601/fr_tattoos.pdf

 

In Österreich ist gesetzlich festgelegt, dass nur Tätowierfarben verwendet werden dürfen, die nachweislich mit keinen Gesundheitsrisiken verbunden sind. Sie müssen steril, nicht allergisierend, gut verträglich und nicht toxisch sein.

Es gibt allerdings keine Liste mit garantiert sicheren Tattoo-Farben. Das liegt u.a. daran, dass die Inhaltsstoffe oft nicht vollständig deklariert werden. Die EU-Kommission publiziert eine „schwarze Liste“ von bedenklichen Tattoo - Farben. Allerdings bedeutet das nicht, dass alle anderen Farben bzw. Produkte unbedenklich sind. Tätowiermittel können aus vielen unterschiedlichen Einzelsubstanzen bestehen, die für diese Anwendung nicht gesundheitlich bewertet sind. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung drängt seit Langem auf eine Positivliste, auf der alle garantiert unbedenklichen Tätowierfarben aufgezählt sind. Damit Farbmittel in eine Positivliste aufgenommen werden können, sollen Hersteller anhand von bestimmten Sicherheitskriterien einen Unbedenklichkeitsnachweis erbringen müssen.

2017 reichte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einen 90-seitigen Vorschlag bei der EU-Kommission ein, welche Inhaltsstoffe in Tätowiermitteln zukünftig verboten sein sollten. Ziel war es, Tätowierungen sicherer zu machen. 

Im April 2019 wurde von der damaligen Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf laufende Arbeitsgruppen der europäischen Chemikalienagentur verwiesen. Im vorigen Jahr wurde bekannt, dass die ECHA bestimmte blaue und grüne Pigmente im Kosmetikbereich verbieten möchte, was auch auf die Inhaltsstoffe von Tätowiermitteln Auswirkungen hätte.

Sowohl für TätowiererInnen, als auch für KonsumentInnen sollte es zu mehr Transparenz kommen.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

Antrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass

• im Sinne des präventiven KonsumentInnenschutzes Tätowiermittel einem eigenen Zulassungsverfahren unterzogen werden, welches jedenfalls eine gesundheitliche Risikobewertung beinhalten soll, und

• von der ECHA eine Positivliste, die alle garantiert unbedenklichen Tätowiermittel umfasst und die dem jeweiligen Stand der Wissenschaft angepasst wird, im Sinne der Transparenz veröffentlicht wird.“

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss