1319/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Mobilisierung der Geothermie für die Energiewende in Österreich

 

Während sich sowohl die politischen Diskussionen um das Erneuerbaren- Ausbaugesetz, als auch bzgl. der Wärmestrategie hauptsächlich Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik, Biomasse und erneuerbares Gas drehen, wird die Geothermie sowohl für Wärme als auch Strom gänzlich ignoriert. Dies ist insofern zutiefst unverständlich, da Geothermie in den einzigen Staaten, welche es weltweit erreicht haben, fast 100% ihres Strom- und Wärmebedarfs erneuerbar zu decken (Costa Rica und Island) eine tragende Rolle spielt. Zusätzlich hat die Geothermie Vorteile, welche sie eine ideale Ergänzung zu anderen erneuerbaren Energieträgern macht (Grundlastfähigkeit, Witterungsunabhängigkeit, niedriger Flächenbedarf etc.).

Als häufigste Gründe für die politische Vernachlässigung der Geothermie werden einerseits ungünstigere heimische geologische Grundvoraussetzungen sowie hohe Investitionskosten genannt. Obwohl nicht mit Island oder Costa Rica vergleichbar, besitzt Österreich wider Erwarten durchaus vorteilhafte geographische Voraussetzungen, etwa in der - nicht zufällig so genannten - Thermenregion Südostösterreichs. Außerdem gibt es mittlerweile signifikante Fortschritte bei der sogenannten tiefen Geothermie bzw. bei der "Hot Dry Rock" Technologie, welche in der Energiegewinnung wesentlich unabhängiger von günstiger Geologie ist.

Eine weiterer Startvorteil für die heimische Geothermie wäre die Tatsache, dass Österreich sowohl beim wissenschaftlichen als auch beim wirtschaftlichen Know-How auf bereits vorhandene Strukturen, Universitäten und Unternehmen zurückgreifen kann. So hat beispielsweise die OMV ihre Aktivität im Bereich Geothermie bereits wieder aufgenommen. Es gibt auch bereits in Österreich existierende Anlagen welche Strom im Umfang von ca. 2,5 GWh/a in Österreich produzieren – allerdings sind sämtliche Anlagen aufgrund ihrer frühen Inbetriebnahme (2001) nicht vom Ökostromgesetz erfasst.

Das Potential der österreichischen Geothermie wird durch mangelnde Bereitschaft in Forschung zu investieren oder die regulativen Grundvorraussetzungen zu schaffen behindert. Aber aufgrund der Tatsache, dass wir für die heimische Energiewende keinerlei Potentiale ignorieren können und hier auch eine enorme Chance für die heimische Wirtschaft schlummert, ist ein Umdenken und Handeln dringend notwendig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, ein Maßnahmenpaket für die Förderung der Wärme- und Stromproduktion zu erstellen, welches folgende Punkte beinhaltet:

·         Eine Anpassung der Fördersysteme, um eine Investitionsförderung für die Errichtung von geothermischen KWK-Anlagen zu ermöglichen

·         Eine Befreiung von Netzabgaben für geothermische Anlagen

·         Die Schaffung einer Geothermiestrategie inklusive Roadmap für den Ausbau der geothermischen Wärme und KWK in Österreich bis 2040

·         Maßnahmen zur Verbesserung der Ressourcenbewertung für die konventionelle Nutzung der Geothermie (Hydrogeothermie)

·         Eine Forschungsinitiative für Hot Dry Rock Technologie inklusive der Förderung der Errichtung eines Demonstrationsanlage bis 2030"

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft‚ Industrie und Energie vorgeschlagen.