1341/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Einbindung des Nationalrats bei Umsetzung EU-Aufbau- und Resilienzfazilität

 

Die Corona-Pandemie hat zur schwersten Wirtschaftskrise seit dem 2. Weltkrieg geführt. Der Europäische Rat beschloss daher im Juli 2020 die Schaffung eines 750 Mrd. Euro schweren schuldenfinanzierten EU-Aufbauinstruments (European Recovery Instrument). Teil dieses Programms sind rund 312,5 Mrd. EUR an nicht rückzahlbaren Zuschüssen, die den EU Mitgliedstaaten im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility - RFF) zur Verfügung gestellt werden. Damit sollen die negativen Effekte der aktuellen Krise der europäischen Wirtschaft abgefedert und wichtige neue Impulse für nachhaltiges Wachstum gesetzt werden. Nach derzeitigen Schätzungen wird Österreich rund 3 Mrd. EUR aus der Recovery and Resilience Facility erhalten. Bis 30. April 2021 müssen die EU Mitgliedstaaten ihre Investitions- und Reformvorhaben in nationalen Aufbau- und Resilienzplänen darlegen und bei der EU-Kommission einreichen. Die österreichische Bundesregierung muss bis dahin ein umfassendes Investitions- und Reformprogramm entwerfen, und zwar, wie von der EU Kommission gefordert, im Austausch und unter Einbeziehung verschiedener Stakeholder_innen und in Übereinstimmung mit den jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen (u.a. in: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/document_travail_service_part1_v2_en.pdf). 

Die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität erfolgt aufgrund der spezifischen Beschaffenheit dieses Instruments durch den Bund. Die Bundesregierung plant, bis 30. April 2021 einen Aufbau- und Resilienzplan (ARP) vorzulegen und an die Europäische Kommission zu übermitteln. Der Bundesminister für Finanzen ist in enger Abstimmung mit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie für die Erstellung des Programms zuständig. Die Koordination und Einbindung aller relevanten österreichischen Stellen erfolgt über die Bundesministerin für EU und Verfassung (Ministerratsvortrag vom 24.2.2021).

Laut Anfragebeantwortung 4484/J auf die Anfrage 4469/J der SPÖ zum Nationalen Aufbauplan im Rahmen der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität hat die Bundesregierung vor, das Parlaments erst nach Fertigstellung des Aufbauplans zu informieren. Der Nationale Aufbauplan soll dem Nationalrat gemeinsam mit dem Nationalen Reformprogramm übermittelt werden. 

Im Rahmen des Budgetunterausschuss des Parlaments zum Budget-Vollzug am 22.02.2021 wurde von den Budgetsprechern der Fraktionen und den anwesenden Experten des Bundesministeriums für Finanzen und des Budgetdienst des Parlaments die Möglichkeit erörtert, das Parlament bereits vor der Übermittlung des Aufbauplans an die Europäische Kommission in den Planungsprozess einzubinden und über den Stand der Planungen zu informieren. In zahlreichen anderen EU Mitgliedstaaten erfolge die Einbeziehung der jeweiligen Parlamente bereits in der Planungsphase zum nationalen Aufbauplan, zum Beispiel über eine Punktuation oder einen Entwurf, so der anwesende Experte des Budgetdienst des Parlaments.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und die Bundesministerin für EU und Verfassung, wird aufgefordert zu veranlassen, dass der Entwurf des österreichischen Nationalen Aufbau- und Resilienzplans dem Nationalrat bereits vor der Übermittlung an die Europäische Kommission vorgelegt wird, um so eine Information und Einbindung des Nationalrats bereits in der Planungsphase zu ermöglichen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.